Änderung bei EnergiegesetzBundesrat will Wind- und Wasserkraftanlagen Schub geben
Die Verfahren für die «bedeutendsten» Anlagen der einheimischen Stromproduktion sollen schneller werden, und das ohne Abstriche beim Umweltschutz. Gesetzesänderungen dazu wurden nun in die Vernehmlassung geschickt.
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Wind- und Wasserkraftanlagen, die für die Stromproduktion in der Schweiz die höchste Bedeutung haben, sollen künftig schneller geplant und bewilligt werden. Der Bundesrat hat dazu Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben.
Er schlägt namentlich vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die «bedeutendsten» Anlagen für Wasserkraft und Windenenergie zu vereinfachen und zu straffen, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Donnerstag zum Bundesratsentscheid schrieb.
Ohne Abstriche bei Natur- und Denkmalschutz
Die Verfahren für den Bau neuer Anlagen und auch für Sanierungen bestehender Einrichtung dauerten heute zu lange, stellt das Uvek fest. Bei einer grossen Anlage verstrichen zwischen Projektbeginn und Realisierung manchmal mehr als 20 Jahre.
Der Bundesrat will die Verfahren für die für die einheimische Stromproduktion «bedeutendsten» Anlagen deshalb schneller machen, und das ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz. Der Bundesrat schlägt dazu ein Konzept mit den Standorten für solche Anlagen vor, das dann Vorgabe für die kantonale Richtplanung wird.
Zur Bewilligung dieser Anlagen soll auf kantonaler Ebene ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden. Dieses soll neben der Baubewilligung auch alle anderen Bewilligungen umfassen, etwa jene zum Roden, gewässerschutzrechtliche Bewilligungen und das Enteignungsrecht.
Steuerabzug für Solarpanels
Dies soll laut Bundesrat verhindern, dass ein Projekt in mehrere, zeitlich auseinanderfallende Etappen aufgeteilt wird und in jeder Etappe vor Bundesgericht angefochten werden kann. Künftig soll es nur noch einen Rechtsmittelzug geben, der alle Rechtsfragen klärt. Der Bundesrat verspricht sich davon eine «wesentliche Beschleunigung» der Verfahren.
Auch mit dem Ausbau der Solarenergie soll es nach dem Willen des Bundesrates schneller vorangehen. Im Auge hat er das «grosse Potenzial» auf Dächern und an Hausfassaden. Damit dort häufiger Solarzellen platziert werden, sollen Investitionen in Photovoltaikanlagen nicht nur wie heute bei Sanierungen, sondern neu auch bei Neubauten von den Steuern abgezogen werden können.
Zudem soll die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht werden. Neu soll ein Meldeverfahren genügen. Den Kantonen will es der Bundesrat allerdings ermöglichen, in Schutzgebieten weiterhin eine Bewilligungspflicht vorzusehen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai.
SDA/sep
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