Profisport darf sich öffnenBundesrat lässt Fussball-Geisterspiele ab dem 6. Juni zu
Auch im Sport können ab dem 6. Juni Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder durchgeführt werden. Über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen wird der Bundesrat am 24. Juni befinden.
Für Sportveranstaltungen gelten in Phase drei der Lockerungen grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für alle anderen Veranstaltungen. Nicht erlaubt - voraussichtlich bis am 6. Juli - sind Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engen Körperkontakt, so wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz.
Alle Trainings wieder möglich
In allen Sportarten darf ab dem 6. Juni wieder ohne Einschränkung der Gruppengrössen trainiert werden, inklusive derer mit engem Körperkontakt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.
Bedingung ist aber, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden.
Erst am 24. Juni wird der Bundesrat darüber befinden, wie es mit Veranstaltungen zwischen 300 und 1000 Personen und weiteren Lockerungen weitergeht. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben aber bis 31. August untersagt. «Wir wollen vor dem Sommer die heutigen Regelungen weiter vereinfachen», sagt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga.
Weitreichende Konsequenzen könnten die neuen Lockerungen namentlich für den Fussball haben, theoretisch könnte in der Swiss Football League schon in zehn Tagen ohne Zuschauer wieder gespielt werden. Am Freitag treffen sich die Verantwortlichen der Clubs von Super League und Challenge League in Bern und befinden darüber, ob sie die im Februar unterbrochenen Meisterschaften mit «Geisterspielen» fortsetzen wollen oder nicht.
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