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AboQ&A zu neuer Sprachweisung
Bund sagt Nein zum Genderstern

Gleichberechtigung auch für Personen, die sich nicht nur im weiblichen oder männlichen Geschlecht identifizieren. Das forderten Demonstrierende auch am Frauenstreik 2019 hier in Basel.
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Die Bundeskanzlei untersagt das Verwenden des Gendersterns in der eidgenössischen Verwaltung. Sie hat letzte Woche eine entsprechende Weisung erlassen. Diese macht klar: nebst dem Genderstern sind auch ähnliche Schreibweisen verboten – etwa der Genderdoppelpunkt, der Gender-Gap und der Gender-Mediopunkt. Damit setzt die Bundeskanzlei ein ganz anderes Signal als die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, die das Verwenden des Gendersterns in den Schulen empfiehlt.

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