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Budget des Bundes soll genauer werden

Kritik gehört: Der Bundesrat ändert die Rechnungslegung. (Keystone/Lukas Lehmann/Archiv)
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Die Schweizer Landesregierung will die Rechnungslegung so ändern, dass ein besseres Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht. Hintergrund sind die hohen Überschüsse der letzten Jahre, die zum Teil auf noch nicht geltend gemachte Verrechnungssteuerforderungen oder Vorauszahlungen der Bundessteuer zurückgingen. Für die Unternehmen lohnte es sich, das Geld beim Bund zu parken statt der Bank Negativzinsen zu zahlen.

Das Parlament verlangte daraufhin mit einer Motion eine Anpassung der Rechnungslegung. Es beauftragte den Bund, eine Abstimmung der Haushaltsteuerung auf die Erfolgsrechnung zu prüfen. Heute steuert der Bund den Haushalt über die Finanzierungsrechnung, die die Grundlage für die Schuldenbremse bildet.

Dabei will der Bundesrat grundsätzlich bleiben. Er ist aber bereit, die Finanzierungsrechnung an die Erfolgsrechnung anzunähern. Er hat am Mittwoch die Botschaft für eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes verabschiedet. Neu sollen alle zeitlichen Abgrenzungen und Rückstellungen analog der Erfolgsrechnung auch in der Finanzierungsrechnung berücksichtigt werden. Die Haushaltssteuerung werde damit periodengerechter im Sinne der Erfolgsrechnung, schreibt der Bundesrat.

Damit sämtliche Abgrenzungen und Rückstellungen einheitlich in die Finanzierungsrechnung übernommen werden können, muss der Ausgaben- und Einnahmenbegriff angepasst werden. Ausgaben und Einnahmen werden künftig einheitlich in jenem Rechnungsjahr wirksam, in dem die Belastung und Entlastung aus wirtschaftlicher Sicht entsteht, nicht mehr zum Zeitpunkt der effektiven Zahlung.

Unterschied bei Investitionen

Dadurch werden die Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Erfolgsrechnung auf das Wesentliche reduziert, nämlich auf den unterschiedlichen Umgang mit Investitionen. Die Erfolgsrechnung zeigt die Vermögensänderung, während die Finanzierungsrechnung aufzeigt, ob es dem Bund gelungen ist, seinen Konsum und seine Investitionen ohne Neuverschuldung zu tätigen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Änderung den finanzpolitischen Handlungsspielraum im Budget kaum verändert. Die Bildung und die Auflösung von Abgrenzungen und Rückstellungen sollten sich langfristig ausgleichen, schreibt er. Zudem würden sie in der Regel erst mit dem Jahresabschluss bekannt und könnten nicht budgetiert werden.

Der Bundesrat hat aber errechnet, wie sich die Gesetzesänderung ausgewirkt hätte, wenn sie schon in den letzten zehn Jahren in Kraft gewesen wäre. Demnach wäre der Voranschlag jährlich um durchschnittlich 62 Millionen entlastet worden. Im Zukunft sollen es rund 37 Millionen Franken sein. Der Jahresabschluss wäre rückblickend rund 180 Millionen schlechter ausgefallen.

Der Bundesrat nutzt die Gelegenheit, im Finanzhaushaltsgesetz auch die Regeln für Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen zu vereinfachen und zu lockern. Ziel ist es, dass die Verwaltungseinheiten genauer budgetieren.

SDA/fal