AboFall aus dem Bezirk MeilenZuerst bedrohte er eine Pflegefachfrau, dann gelangte er ans Bundesgericht
Ein Mann uriniert in den Eingang einer Psychiatrie, bedroht Pfleger und Verwandte und zerstört ein Diensttelefon. Dem Gericht stellt sich die Frage: Ist so jemand überhaupt schuldfähig?

Im Frühling 2022 kreuzt ein Mann in einer Klinik auf, in der er Hausverbot hat. Als man ihm erklärt, dass er nicht aufgenommen wird, stellt er sich auf ein Sofa im Eingangsbereich und uriniert auf den Teppich. Wenige Tage später will er zum Wohnort einer Verwandten, die ihm ebenfalls Hausverbot erteilt hat. Als sie ihn nicht einlässt, droht er ihr mit den Worten «ich fackle die Hütte ab».