Richtwert für ElternBudgetberatung empfiehlt, Schulkindern deutlich mehr Sackgeld zu geben
Ein Franken Taschengeld pro Woche und Schuljahr ist nicht mehr zeitgemäss: Die Anlaufstelle hat ihre Empfehlung an die Eltern umfassend überarbeitet. Das sind die Gründe.
- Die Budgetberatung passt die empfohlenen Beträge für Sackgeld nach oben an. Ein Grund dafür ist die Inflation.
- Das Ziel ist es, dass Kinder früh den Umgang mit Geld lernen.
- Ab neun Jahren sollen Kinder auch gebundene Ausgaben wie ÖV-Abos übernehmen.
- Eltern allein entscheiden übers Sackgeld; ein rechtlicher Anspruch der Kinder besteht nicht.
Kinder und Jugendliche in der ganzen Schweiz dürfen sich freuen: Der Dachverband Budgetberatung Schweiz hat seine seit 2005 geltenden Empfehlungen zum Sackgeld angepasst. Neu empfiehlt die Organisation Eltern, pro Monat höhere Beträge auszubezahlen.
Das hat in erster Linie einen pragmatischen Grund: Die Teuerung hat dazu geführt, dass das Sackgeld an Wert verloren hat. Es braucht also mehr, um sich Süssigkeiten oder ein Spielzeug zu kaufen.
Das Wort der Budgetberatung hat Gewicht: Die meisten Organisationen und Finanzdienstleister, die Budgetberatung für Private anbieten oder darüber informieren, orientieren sich an den Richtlinien. Der Dachverband Budgetberatung Schweiz gibt seine Empfehlungen zum Sackgeld seit 1980 heraus.
Bislang war ein allgemein anerkannter Richtwert, dass ein Kind jede Woche einen Franken pro Schuljahr erhalten soll. Bei Zweitklässlern galt demnach ein Sackgeld von 2 Franken je Woche oder 8 Franken pro Monat.
Neu empfiehlt die Budgetberatung Schweiz für Achtjährige einen monatlichen Betrag von 20 Franken. Davon sollen sie allerdings 5 Franken auf die Seite legen, um ein Verständnis von Sparen zu entwickeln.
Die aktuellen Empfehlungen bedeuten eine Erhöhung von 150 Prozent für die Altersklasse der Zweitklässler. Die Inflation betrug in den vergangenen 20 Jahren aber nur 10 Prozent.
«Es geht nicht um einen Teuerungsausgleich»
Ist der massive Anstieg beim Taschengeld also überhaupt gerechtfertigt? «Es ging uns nicht nur darum, das Sackgeld an die Teuerung anzupassen», sagt Philipp Frei, Geschäftsführer von Budgetberatung Schweiz. «Unser Ziel ist es, dass Kinder dank Sackgeld möglichst früh lernen, mit Geld umzugehen.»
Die Organisation rät, damit schon im Kindergartenalter anzufangen. Fünf- bis sechsjährige Kinder sollen verstehen lernen, was Geld ist, wie es funktioniert und woher es kommt. Beim gemeinsamen Einkauf mit den Eltern sollen die Kleinen mit Bargeld bezahlen und nicht mit der Karte. So lernen sie den Umgang mit Scheinen und Münzen.
Weiter sollen die Kinder mithelfen, die Preise zu vergleichen. So entwickeln sie ein Gespür für den Wert von Alltagsgegenständen.
Für Kinder ab dem 9. Altersjahr empfiehlt die Budgetberatung, nebst dem frei verfügbaren Taschengeld einen Betrag für gebundene Ausgaben auszubezahlen. Dazu gehören Kosten für den öffentlichen Verkehr und später für Kleider, Handy-Abo und Coiffeur. So können Kinder Verantwortung übernehmen und das Konzept eines Monatsbudgets erfahren.
«Dabei werden sie Fehler machen», so Frei. «Aber nur so lernt man. Je mehr Erfahrungen Kinder mit Geld machen, desto besser werden sie später als Erwachsene damit umgehen können.»
Für 12- bis 14-jährige Jugendliche sieht die Budgetberatung einen Betrag für gebundene Ausgaben von bis zu 400 Franken pro Monat vor. Für 15- bis 18-Jährige erhöht sich die Summe auf bis zu 430 Franken im Monat.
Grundsätzlich gilt laut Budgetberatung, dass Eltern selber entscheiden, ob und wie viel Sackgeld ihre Kinder bekommen. Bei der Höhe des Sackgeldes müsse beispielsweise auch das Familienbudget berücksichtigt werden.
Die Empfehlungen seien deshalb dafür gedacht, die Höhe des Sackgelds festzulegen. Wichtig sei einzig, dass die Kinder ihr Taschengeld regelmässig und unaufgefordert erhielten.
Die rechtliche Situation
Übrigens haben Kinder und Jugendliche hierzulande keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld. Dafür sollen das Sackgeld sowie das durch Nebenbeschäftigungen verdiente Geld Kindern frei zur Verfügung stehen.
Allerdings können Eltern von volljährigen Kindern einen angemessenen Beitrag zur Lebenshaltung verlangen, wenn sie mit ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
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