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4,98 Prozent
BSW schafft es auch nach endgültigem Ergebnis nicht ins deutsche Parlament

Die Partei der früheren Linken-Fraktionschefin Wagenknecht blieb mit 4,98 Prozent knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde.
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Das linkspopulistische Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verpasst auch nach dem endgültigen Ergebnis der Bundestagswahl den Einzug ins deutsche Parlament.

Die Partei der früheren Linken-Fraktionschefin Wagenknecht erhielt im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis aus der Wahlnacht zwar weitere 4277 gültige Zweitstimmen zugeschrieben, wie der Bundeswahlausschuss bei seiner Sitzung in Berlin feststellte. Mit 4,98 Prozent blieb sie aber trotzdem knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde.

Sitzverteilung bleibt wie gehabt

Am Gesamtergebnis und an der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich nichts mehr. So kam die CDU/CSU auf 28,5 Prozent, die AfD auf 20,8 und die SPD auf 16,4 Prozent. Die Grünen erzielten 11,6 und die Linke 8,8 Prozent. Die FDP flog mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag. In Sitzen bedeutet dies: CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64 und SSW 1.

Wäre dem BSW nachträglich der Einzug ins Parlament geglückt, wären die bisherigen Bemühungen zur Bildung einer neuen deutschen Regierung hinfällig. Denn die Verhandlungspartner CDU/CSU und SPD hätten dann wohl keine Mehrheit mehr.

Nicht nur beim BSW ergaben sich minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen. Diese Veränderungen seien vor allem die Folge von Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912), wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand sagte.

Unregelmässigkeiten bei der Wahl

Brand berichtete auch von kleineren Mängeln bei der Wahl. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.

In mehreren Bundesländern seien in einzelnen Fällen Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt worden. Dort seien sofort Massnahmen ergriffen worden, um eine doppelte Stimmabgabe auszuschliessen.

Trotzdem wurden drei Fälle von doppelter Stimmabgabe registriert, etwa im thüringischen Wahlkreis Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis. Dort habe im Wahllokal eine Person den Wahlvorstand abgelenkt, sodass sich eine andere einen zweiten Stimmzettel nehmen konnte und schliesslich zwei Stimmzettel abgegeben habe. Auch in Hamburg-Wandsbek und im sächsischen Wahlkreis Erzgebirgskreis I seien Wähler zweimal gekommen und hätten es geschafft, doppelt zu wählen. In den drei Fällen sei Strafanzeige erstattet worden, sagte Brand.

DPA/osc