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Zufahrt zu Tanklager blockiert
Bezirksgericht Dielsdorf spricht Klimaaktivistin frei

Aktivisten klettern auf Bambusgerüste beim Protest am 12. Mai 2022 in Rümlang. Die Gerüste sind auf der Zufahrt zum Tanklager errichtet worden.
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Das Bezirksgericht Dielsdorf hat eine 23-jährige Klimaaktivistin vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte der Medizinstudentin in einem Strafbefehl vorgeworfen, an einer Blockade des Tanklagers Rümlang teilgenommen zu haben. Dafür sollte sie wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt werden.

Das Gericht sah den Tatbestand der Nötigung als nicht erfüllt an, wie die zuständige Einzelrichterin bei der Urteilseröffnung am Freitagnachmittag sagte. Die Beweise würden für eine Verurteilung nicht ausreichen.

Das Gericht ging aufgrund von Videoaufnahmen davon aus, dass die Zu- und Wegfahrt zum Tanklager nur während zwei bis drei Minuten tatsächlich blockiert gewesen sei. Das sei zu wenig für eine Verurteilung wegen Nötigung.

In der Medienmitteilung, welche die Kantonspolizei Zürich nach dem Vorfall verschickte, hiess es sogar, dass die Zufahrt zur Tankanlage während der gesamten Dauer der Aktion gewährleistet gewesen sei.

Entschädigung für kurze Haft

Die 23-jährige Schweizerin erhält eine Entschädigung von 100 Franken für die vorübergehende Festnahme am Tag der Aktion. Ihr Verteidiger wird für seine Arbeit mit 10’000 Franken aus der Gerichtskasse entschädigt.

Der Verteidiger verwies in der Verhandlung am Freitagvormittag unter anderem auf die Rolle der Beschuldigten als Pressesprecherin. Sie habe die Blockade des Tanklagers weder geplant noch daran teilgenommen. Auf Videoaufnahmen sei zu sehen, wie sie etwas abseits des Geschehens auf einer Wiese stehe, um als Pressesprecherin der Gruppe Klimastreik Schweiz Auskunft zu geben.

Die Beschuldigte selbst sagte an der Gerichtsverhandlung, sie habe mit der Aktion auf die fortschreitende Klimakatastrophe aufmerksam machen wollen. Dass sie dafür strafrechtlich verfolgt werde, obwohl viel zu wenig gegen den Klimawandel getan werde, sei verrückt.

Schadenersatzforderungen für Feuerwehreinsatz abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft der Beschuldigten im Strafbefehl vor, als Mittäterin an der Nötigung beteiligt gewesen zu sein. Tanklastwagen seien an der freien Zu- und Wegfahrt zum Tanklager gehindert worden. Dafür soll sie zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt werden.

Umstritten war an der Verhandlung auch, welche Organisationen auf welchem Weg allfällige Schadenersatzforderungen an die nun freigesprochene Aktivistin richten könnte. Der Verteidiger der Beschuldigten beantragte, dass sich weder die Betreiberfirma des Tanklagers, noch die Stadt Kloten und auch nicht Schutz & Rettung Zürich als Privatkläger an dem Verfahren beteiligen dürfen. Die beiden Letztgenannten wollen für Feuerwehreinsätze zur Auflösung des Protestaktion Kosten von insgesamt rund 2500 Franken geltend machen.

Das Gericht entschied, dass alle drei Organisationen als Privatkläger am Verfahren teilnehmen können, wies aber gleichzeitig die Schadenersatzforderungen der Stadt Kloten und von Schutz & Rettung Zürich ab.

Das Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.

SDA/lop