Behandelt in drei statt vier MonatenZürcher Regierungsrat will Baubewilligungsverfahren beschleunigen
Die Frist, in der ein Baugesuch in Zürich behandelt werden muss, soll von heute vier auf neu drei Monate verkürzt werden. Die Regierung sieht in der Digitalisierung der Prozesse Potential.

Der Zürcher Regierungsrat will das Baubewilligungsverfahren beschleunigen. Er schlägt vor, die Behandlungsfrist von heute vier auf neu drei Monate zu verkürzen.
Die Regierung beantragt dem Kantonsrat deshalb eine entsprechende Änderung des Planungs- und Baugesetzes, wie sie am Freitag mitteilte.
Der Regierungsrat sieht insbesondere durch die Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren ein Potenzial zur Beschleunigung der Verfahren, wie aus der Medienmitteilung hervor geht.
Überwiesene Motion
Die beantragte Verkürzung der Behandlungsfrist geht zurück auf eine Motion von FDP, SVP und GLP, die der Kantonsrat im Februar 2023 mit 96 zu 73 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen hatte.
Auf die in der Motion ebenfalls geforderte Verkürzung der Vorprüfungsfrist von drei auf zwei Wochen verzichtet der Regierungsrat hingegen, wie er betont.
Er verwies auf Bedenken aus der Vernehmlassung, wonach eine zu kurze Vorprüfung das Baubewilligungsverfahren eher verlängern als beschleunigen könnte.
SDA/lop
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