Temporäre Asylunterkunft geplantZürcher Gericht lässt Gegner des Asyldorfs auf Hardturm abblitzen
Die vier Rekurrenten gegen eine von der Stadt Zürich auf der Hardturmbrache geplante temporäre Asylunterkunft sind nicht einspracheberechtigt.

Das geplante Asyldorf auf der Zürcher Hardturmbrache kann gebaut werden. Das Verwaltungsgericht hat Anwohnerinnen und Anwohner des Containerprojekts abblitzen lassen. Diese würden zu weit weg wohnen.
Zu Rekursen berechtigt sind gemäss Verwaltungsgerichtsurteil vom Dienstag Anwohnerinnen und Anwohner, die bis etwa 100 Meter von einem Grundstück entfernt leben. Hier sei dies nicht der Fall.
Die vier Rekurrenten seien also gar nicht legitimiert, eine Einsprache gegen die Baubewilligung zu erheben. Der Entscheid ist rechtskräftig. In der geplanten Containerwohnsiedlung soll es Platz für bis zu 320 Personen geben.
SDA/lop
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