Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Zentrale Frage ungeklärt
Busse gegen Brasserie Lorraine ist definitiv vom Tisch

Schild über dem Eingang des Restaurants Brasserie Lorraine in der Stadt Bern.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk
In Kürze:
  • Die Berner General­staatsanwaltschaft verzichtet nach dem Freispruch auf eine Berufung.
  • Das Regionalgericht sprach die Beiz aus formellen Gründen von Rassen­diskriminierung frei.
  • Die Ermittler konnten beim Betreiber­kollektiv keine verantwortliche Person identifizieren.
  • JSVP-Präsident Fiechter fordert eine interne Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft.

Die Geschichte um den im ganzen Land rege diskutierten Konzertabbruch in der Brasserie Lorraine kommt nach fast drei Jahren zu einem Ende. Nach eingehender Prüfung des schriftlichen Urteils des Regionalgerichts habe man auf eine Berufung verzichtet, teilt die Berner Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Die linksalternative Kultbeiz wurde im Februar vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Hintergrund war ein im Sommer 2022 erzwungener Konzertabbruch der Berner Reggae-Band Lauwarm, weil die afrikanische Kleidung und die Rastalocken zweier weisser Bandmitglieder von Gästen als «kulturelle Aneignung» empfunden worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin von der «Brass» eine Busse von 3000 Franken gefordert.

Freispruch aus formalen Gründen

«Das erstinstanzliche Urteil wäre unserer Einschätzung nach bestätigt worden, ohne dass auf die Frage der Rassendiskriminierung hätte eingegangen werden müssen», begründet die Generalstaatsanwaltschaft ihren Rückzug. Tatsächlich äusserte sich die Richterin in ihrem Urteil vom Februar nicht zur zentralen Frage, ob der Konzertabbruch nun rassistisch war oder nicht. Zum Freispruch kam es lediglich aufgrund formaler Gründe.

Die vier Musiker der Berner Reggae-Band Lauwarm stehen auf einer Bühne mit Gitarren und Bass und lächeln in bunter Beleuchtung.

Der Staatsanwaltschaft war es bei ihren Ermittlungen nicht gelungen, beim basisdemokratisch organisierten Betreiberkollektiv eine Person zu identifizieren und für den Vorfall verantwortlich zu machen. Der zuständige Staatsanwaltschaft kritisierte vor Gericht die «mangelhafte Organisation» und das «unkooperative Verhalten» der Lokalbetreiber.

Dass die Staatsanwaltschaft als Konsequenz davon die Brasserie Lorraine als Unternehmen büssen wollte, war für die Richterin nicht zulässig. Laut ihr wurden bei den Ermittlungen «nicht alle nötigen Mittel getätigt», um innerhalb des Betreiberkollektivs eine verantwortliche Person ausfindig zu machen. Sie sprach etwa die Möglichkeit einer Hausdurchsuchung an.

Nils Fiechter verlangt Untersuchung

Das unspektakuläre Ende dieser aufsehenerregenden Geschichte versetzt Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz, gehörig in Rage. War es doch seine Partei, die mit ihrer Anzeige gegen die Beiz ein Strafverfahren überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte. Schon das Urteil nannte er «eine Kapitulation des Rechtsstaates». Das Gericht habe gezielt nach formalen Gründen gesucht, die es ihm verunmöglichten, einen Schuldspruch auszusprechen. Das Urteil bezeichnete er als «klar politisch».

Nils Fiechter, Präsident der JSVP Schweiz, sitzt in einem Sessel in einem abgedunkelten Raum.

Einen «Skandal» findet er nun auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft von einem Weiterzug absieht. «Die Brasserie Lorraine kann also Leute aufgrund ihrer ‹falschen› Hautfarbe diskriminieren und kommt davon, weil der Staatsanwalt seinen Job nicht gründlich genug gemacht hat», meint Fiechter auf Anfrage. Er fordert, dass der Fall bei der Staatsanwaltschaft intern untersucht werde.

Ob es in der zentralen Frage tatsächlich einen Schuldspruch gegeben hätte, daran zweifelte der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli bereits vor dem Urteil. Beim Abbruch des Konzerts hätten zwar durchaus rassistische Motive mitgespielt, strafbar sei der Entscheid der Lokalbetreiber aber keineswegs gewesen, sagte er in einem Interview mit dieser Redaktion.