AboAus dem Bezirksgericht ZürichSchmuck für 410’000 Franken aus den Auslagen gestohlen
Durch ein ins Schaufenster geschlagenes Loch hat ein italienischer Kriminaltourist zwei Juweliere bestohlen. Er sagt, die Beweise seien manipuliert worden.
Kann man sich als Beschuldigter vor Gericht unbeliebt machen? Das geht zweifellos. Dass man Fragen des Gerichts nicht beantwortet, das ist das gute Recht jedes Beschuldigten. Aber es gibt feine Unterschiede in der Art, wie man es tut. Dem 34-jährigen Italiener scheint dies völlig egal zu sein.