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Kontrolle bei Bülach verweigert
Vor Gericht will er kein Staatsverweigerer mehr sein

Bezirksgericht Buelach

Sibylle Meier (sim) 2.4.2021
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Auf den Auftritt des 48-Jährigen am Bezirksgericht Bülach durfte man gespannt sein. Immerhin hatte der Mann vor einem Jahr in einem Wald bei Bülach für denkwürdige Szenen gesorgt. Im Gerichtssaal gab sich der Schweizer im Faserpelzpulli dann aber unspektakulär einsilbig. Wiederholt vergewisserte er sich bei seinem Anwalt, ehe er Fragen – wenn überhaupt – mit kaum hörbarer Stimme beantwortete. Beschuldigt wurde er der Hinderung einer Amtshandlung.

Filmreife Szenen im Wald

Der Mann hatte im März 2023 circa 20 Meter im Waldesinneren bei heftigen Winden ein Feuer entzündet. Die herbeigerufene Stadtpolizei Bülach verlangte vom Angetroffenen einen Ausweis. Doch dieser weigerte sich. Stattdessen argumentierte er, er sei keine Person, sondern «ein Lebewesen». Dieser Satz gehört zum gängigen Repertoire von Staatsverweigerern, genauso wie das Nichtbezahlen der Steuern. Der Beschuldigte bestätigte dem Richter, seit 2021 keine Steuern bezahlt zu haben. Schliesslich kam die Kantonspolizei zur Unterstützung. Der Mann soll versucht haben, davonzurennen, worauf es zur filmreifen Szene und schliesslich zur Verhaftung kam.

Den Ausweis habe er nicht zeigen können, weil er keinen dabeigehabt habe, erklärte der Beschuldigte. Das habe er den Polizisten auch gesagt. Seinen Nachnamen habe er nicht verraten: «Ich dachte, das muss man nicht.» Seinerseits habe er die Polizisten nach einem Ausweis gefragt: «Es gibt viele falsche Sachen, auch falsche Polizisten.» Weder habe er Widerstand geleistet, noch sei er geflohen. «In Zukunft würde ich nicht mehr nur meinen Vornamen nennen, das war ein Fehler, für den ich um Entschuldigung bitten möchte.» Sein Anwalt habe ihm erklärt, dass das falsch gewesen sei.

Die Staatsanwältin fordert für den unverheirateten und allein lebenden Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 150 Franken, also insgesamt 2250 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen sollte der nicht vorbestrafte Sachbearbeiter eine Busse von 450 Franken und 2000 Franken für das Vorverfahren.

Die Tonaufnahme des Beschuldigten

Als Anwalt hatte er keinen Unbekannten engagiert. Der Jurist kandidierte im November für den Nationalrat, und zwar an der Seite von Nicolas A. Rimoldi für die massnahmenkritische Bewegung Mass-voll. Der Jurist verlangte einen Freispruch oder allenfalls eine Busse von 100 Franken wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anweisung. Sein Mandant habe vor der Arretierung eine Audioaufzeichnung gemacht. «Darauf hört man, dass er sich mit Vornamen vorgestellt und Fragen in aller Ruhe beantwortet hat.» Hätte er sich tatsächlich zu entfernen versucht, hätte die Tonaufnahme anders getönt.

Reue und Spendenangebot

Die Arretierung sei einzig zur Feststellung der Identität erfolgt. «Das ist eine illegale Zwangsmassnahme, genauso wie das Durchwühlen des Rucksacks ohne Durchsuchungsbefehl.» Sein Mandant habe sich vor dem Vorfall intensiv mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit befasst. «Er ging davon aus, dass der Staat eine Firma ist und Auflagen und Gesetze für ihn deshalb nicht gelten. Dabei verkannte er, dass die Polizei berechtigt ist, ihm Anweisungen zu erteilen.»

Der Beschuldigte bereue sein Verhalten und sei bereit, sich bei den Polizisten zu entschuldigen und einen Beitrag an eine Polizeistiftung zu zahlen. Aber nur bei einem Freispruch.

Geldstrafe fürs Weglaufen

Geld wird der Mann sicher einmal dem Staat abliefern müssen. Das Gericht sprach ihn der Hinderung einer Amtshandlung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 85 Franken, insgesamt 425 Franken. Bezahlen muss er Gebühren von 3500 Franken.

Die reine Weigerung, sich auszuweisen, sei keine Hinderung einer Amtshandlung, erklärte der Richter dem Beschuldigten. «Interessant ist die Frage, ob Sie sich gewehrt haben und weggelaufen sind.» Das Gericht könne nicht hinreichend beweisen, dass er sich gewehrt habe. Anders sehe es beim Weglaufen aus. Da glaube er den Aussagen der Polizisten. «Es war kein gemeinsamer Spaziergang mit der Polizei zur Strasse. Sie haben sich der Kontrolle entziehen wollen und eine Amtshandlung erschwert.» Deshalb müsse es zu einem Schuldspruch kommen. Die Tonbandaufnahme zeige, dass sich der Beschuldigte zwar stets anständig verhalten, aber die Geduld der Polizei schon arg strapaziert habe. Und wenn man spenden wolle, dann tue man dies nicht erst bei einem Freispruch: «So funktioniert echte Reue nicht.» Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.