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Verschärftes Gesetz
Bettelei wird in Basel wieder stark eingeschränkt

Neu ist ein Abstand von fünf Meter zu «sensiblen Orten» Pflicht: Eine Bettlerin sitzt in der Freien Strasse. (Oktober 2020)
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Der Basler Grosse Rat hat sich am Mittwoch für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Die SP und das Grün-Alternative Bündnis kamen mit einem moderateren Gegenvorschlag zur Vorlage der Regierung nicht durch.

Der Grosse Rat befürwortete eine entsprechende Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes mit 51 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Auf eine Wiedereinführung des 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in einem Fall aus dem Kanton Genf nicht eingehen. Sie schlug deshalb Einschränkungen vor, die ihrer Ansicht nach dem Urteil standhalten würden.

Untersagt werden soll im Übertretungsstrafgesetz neben dem organisierten Betteln neu aggressives und aufdringliches Betteln. Zudem soll das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.

Ratslinke setzt Fragezeichen hinter Menschenrechtskonformität

Dies wird im Gesetz auch örtlich definiert: So werden Umkreise von fünf Metern um sensible Orte zu Verbotszonen. Das betrifft unter anderem Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umkreise von ÖV-Haltesstellen sowie von Spielplätzen.

Die Ratslinke setzte ein Fragezeichen hinter die Menschenrechtskonformität der Vorlage. Sie brachte einen Gegenvorschlag ein, der die örtlichen Einschränkungen der Bettelbefugnis nicht auf Gesetzesstufe, sondern als Kann-Formulierungen in einer speziellen Bettelverordnung regeln sollte. Der Vorschlag fand aber im Rat keine Mehrheit.

Die Debatte um das Bettelverbot wird damit aber voraussichtlich nicht abgeschlossen sein. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel haben angekündigt, das «ausgedehnte Bettelverbot» allenfalls vor Bundesgericht anzufechten.

SDA/step