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Nach Rekurs-Lapsus der Stadt
Basishilfe für Arme endet in zehn Wochen 

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Das Ende kam überraschend und abrupt: Anfang Dezember entschied der Bezirksrat, die wirtschaftliche Basishilfe für Sans-Papiers der Stadt Zürich sei nicht rechtens – und stoppte so das vergangenen Juli lancierte Projekt. Gegen den Entscheid wollte der Stadtrat beim Regierungsrat rekurrieren, war er doch überzeugt, dass die wegen Corona initiierte Unterstützung nicht gegen übergeordnetes Recht verstosse.

Die Kirchen waren sogleich zur Stelle: Sie sprachen zur Überbrückung 200’000 Franken (100’000 Franken die Reformierte Kirchgemeinde Zürich sowie je 50’000 die katholische Kirche von Stadt und Kanton). Die Kirchen taten dies in Absprache mit der Stadt: Diese hätte das Geld im Falle eines gewonnenen Rechtsstreits zurückbezahlt. So weit kam es jedoch nicht: Aufgrund eines Fehlers in der Stadtkanzlei wurde der Rekurs gegen den Bezirksratsentscheid zu spät versandt – und Letzterer damit rechtskräftig.

Nun melden die Kirchen sowie die Hilfswerke, welche die Gelder an die Bedürftigen auszahlen, dass das gesprochene Geld noch für zehn Wochen, ungefähr bis Mitte April, reiche. «Damit kann ein geordneter und menschenwürdiger Ausstieg aus dem Pilotprojekt gewährleistet werden», schreiben sie.  

Die verpasste Rekurseingabe zum Entscheid des Bezirksrats bei der wirtschaftlichen Basishilfe hat am Mittwoch ein Echo im Zürcher Stadtparlament ausgelöst: Die FDP hoffe, dass aus der Nachbearbeitung die richten Lehren gezogen würden, bei der Verwaltung und bei der SP, sagte ein Sprecher.

Der Bezirksrat habe festgehalten, dass es sich bei der Basishilfe um eine unzulässige Gesetzesumgehung handle, sagte Alexander Brunner (FDP). Seine Partei hatte sich beim Bezirksrat über das Hilfsangebot beschwert. «Am Schluss gibt es nur Verlierer», so Brunner. Den Betroffenen etwa sei etwas vorgegaukelt worden, dass es nun nicht gebe.

Markus Merki (GLP) sagte, er habe die «verschlafene Abgabe» der Rekursschrift durch die Stadtkanzlei erstaunt und belustigt zur Kenntnis genommen. Dazu frage er sich, warum es dazu eine externe Untersuchung brauche.

Der Stadtkanzlei sei ein «unsäglicher, furchtbarer, katastrophaler Fehler» unterlaufen, sagte Marco Geissbühler (SP). Nun werde nicht herauskommen, ob die schweizerische Gesetzgebung tatsächlich «so brutal» sei bei der Unterstützung von Menschen in Not. Seine Partei wolle das Thema mit einem neuen Vorstoss wieder aufgreifen.

Letzte Woche war bekannt worden, dass die Stadtkanzlei die Rekursfrist gegen ihr umstrittenes Projekt der wirtschaftlichen Basishilfe für Sans Papiers und andere Ausländergruppen verpasst hatte. Die Rekursschrift wurde zu spät zur Post gebracht. Die Stadtkanzlei kündigte eine Abklärung zum Vorgang an.

ebi./SDA