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Basishilfe für Sans-Papiers
Die reformierte Kirche springt für die Stadt Zürich ein

Mehr Hilfebedürftige wegen Corona: Wartende in der Schlange vor einer Essensausgabe im Kreis 4.
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Der Zürcher Stadtrat ist weiterhin der Ansicht, dass die wirtschaftliche Basishilfe nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst, wie er am Montag mitteilte. Er zieht den Entscheid des Bezirksrats deshalb an die nächsthöhere Instanz weiter, an den Regierungsrat.

Während der Rechtsstreit andauert, hilft die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich aus. Die Kirchenpflege sprach einen Beitrag von 100’000 Franken, um die Unterstützung aufrechtzuerhalten, wie sie ebenfalls am Montag bekannt gab. Das Geld soll zurückbezahlt werden, falls die Stadt den Rechtsstreit gewinnt und das Projekt fortführen darf.

«Wir möchten verhindern, dass ausgerechnet in der Weihnachtszeit und mitten in der Corona-Pandemie die Unterstützung für die Schwächsten der Gesellschaft wegfällt. Es gehört zum Kernauftrag der Kirche, für Notleidende da zu sein», sagt Kirchenpflegepräsidentin Annelies Hegnauer in der Mitteilung.

Knapp 124’000 Franken für 115 Personen

Seit Beginn des Projekts im Juli wurden 115 Personen – 68 Erwachsene und 47 Kinder – finanziell unterstützt. Insgesamt wurden 123’912 Franken ausbezahlt. Während anfänglich vor allem Sans-Papiers das Angebot nutzten, waren es zuletzt mehrheitlich Menschen, die über eine B- oder C-Aufenthaltsbewilligung verfügen. Im November habe sich von dieser Gruppe die Zahl der Anträge von Familien fast verdoppelt, schreibt das Sozialdepartement. Die Stadt zahlt die Gelder nicht direkt aus. Dafür zuständig sind verschiedene beteiligte Hilfswerke.

Wie am 10. Dezember bekannt wurde, entschied der Bezirksrat, dass die wirtschaftliche Basishilfe der Stadt gegen ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes verstosse. Der Stadtratsbeschluss zur Finanzierung des Pilotprojekts wurde deshalb aufgehoben. Einer allfälligen Beschwerde dagegen entzog der Bezirksrat die aufschiebende Wirkung. Die Stadt musste die Zahlungen deshalb per sofort einstellen.

Kern des Streits sind gesetzliche Bestimmungen, gemäss denen der Bezug von regulärer Sozialhilfe bei Ausländern zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz führen kann. Gegner des Projekts werfen dem Stadtrat vor, diese Bestimmungen gezielt umgehen zu wollen, was widerrechtlich sei. Konkret sind es die bürgerlichen Parteien, die von Beginn weg gegen die wirtschaftliche Basishilfe opponierten. Es waren die drei FDP-Gemeinderäte Alexander Brunner, Patrick Brunner und Mélissa Dufournet, die mit einer Beschwerde an den Bezirksrat gelangten.

Der Stadtrat hält das Angebot der wirtschaftlichen Basishilfe für unabdingbar, um extreme Formen der Armut zu verhindern. Gerade während der Corona-Pandemie seien zahlreiche Menschen, die bereits vorher in wirtschaftlich prekärer Situation lebten, in die Armut abgerutscht.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels hiess es, der Regierungsrat hätte 30 Tage Zeit, in dieser Sache zu entscheiden. Tatsächlich bezieht sich die 30-Tage-Frist auf den Stadtrat, der so lange Zeit hat, um gegen den Beschluss des Bezirksrates zu rekurrieren.

/ebi.