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Unterschriftenzahl nicht erreicht
Zweite Initiative für Bargeld-Offensive ist gescheitert

Eine Person zieht waehrend des Marktes auf dem Hevetiaplatz in Zuerich Schweizer Muenze aus ihrem Portemonnaie, fotografiert am Freitag, 16. Februar 2024. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Der Bund muss nicht sicherstellen, dass im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und bei anderen Verkaufspunkten «an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann». Eine entsprechende Volksinitiative ist gescheitert.

Die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) brachte für das Begehren mit dem Titel «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können» innert 18 Monaten nicht die geforderten 100’000 Unterschriften zusammen. Das gab die Bundeskanzlei am Freitag im Bundesblatt bekannt.

Die Initiative wollte den Artikel 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Währungspolitik ergänzen. Beispielsweise hätte der Bund sicherstellen müssen, dass in den öffentlichen Diensten des Verkehrs, im Detailhandel oder bei anderen Verkaufspunkten «an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann».

Zudem hätte der Bund garantieren müssen, dass Münzen oder Banknoten keine geringere Kaufkraft als elektronische Währungen oder Giralgeld haben und auch nicht gegenüber moderneren Zahlungsmitteln benachteiligt werden. In Städten hätte alle zwei Kilometer ein Bancomat zur Verfügung stehen sollen. In kleinen Gemeinden sollte ein solcher innerhalb von 15 Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Erste Initiative erfolgreich

Mit einer ersten Initiative zum Thema Bargeld war die FBS erfolgreich. So soll der Bund sicherstellen müssen, «dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen». Zudem müsse der Ersatz des Schweizer Frankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Der Bundesrat will dieser Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Demnach soll der Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung um zwei Absätze zur Bargeldversorgung ergänzt werden mit den beiden Sätzen «Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung».

SDA