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Aufarbeitung der Notfusion
Banken-PUK wird immer wahrscheinlicher

Der damalige SP-Nationalrat und spätere Bundesrat Moritz Leuenberger (in der Mitte) präsentiert 1989 die Ergebnisse der PUK zum Fichenskandal. 
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SP-Co-Präsident Cédric Wermuth war der Erste, der die Forderung laut aussprach – unmittelbar nach der Medienkonferenz, an der Finanzministerin Karin Keller-Sutter die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS mit Bundesgarantien bekannt gab: Eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) müsse das Debakel untersuchen, forderte Wermuth

Dass es dazu kommt, wird immer wahrscheinlicher. Bürgerliche Politiker hatten sich zunächst noch vorsichtig geäussert. Vielleicht reiche eine Untersuchung durch die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK), sagten FDP- und Mitte-Vertreter. Doch am Freitag hat nun auch die GPK des Nationalrats mitgeteilt, sie befürworte grundsätzlich die Einsetzung einer PUK. Das dürfte die Chancen erhöhen.

Damit das Parlament eine bessere Grundlage für den Entscheid hat, will die GPK Vorarbeiten leisten. Bis Mitte Mai will sie die zentralen Akteure auf Bundesebene anhören – namentlich die ehemaligen und früheren Vorsteherinnen und Vorsteher des Finanz- und des Justizdepartements sowie den Bundespräsidenten und die Verantwortlichen der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank.

Im Vordergrund steht für die GPK die Frage, wie der Bundesrat das geltende Recht umgesetzt hat, wie die CS beaufsichtigt wurde, ob und wie alternative Handlungsoptionen geprüft wurden und ob die Anwendung des Notrechts zweckmässig war. 

Parlament entscheidet über Einsetzung

Zu Wochenbeginn hatte das Büro des Nationalrats beschlossen, eine PUK zu beantragen – und zwar einstimmig. Zum Büro des Nationalrats gehören Nationalratspräsident Martin Candinas (Mitte) sowie die Vizepräsidenten Eric Nussbaumer (SP) und Maja Riniker (FDP). Hinzu kommen die vier Stimmenzähler und die Präsidentinnen und Präsidenten aller Fraktionen.

Als Nächstes entscheidet das Büro des Ständerats über den Antrag. Allerdings nicht sofort: Das Ständeratsbüro teilte am Freitag mit, es entscheide erst nach Anhörung der GPK und des Bundesrats, ob es eine PUK befürworte – nach der Sitzung der Geschäftsprüfungskommissionen vom 15. und 16. Mai. Stimmt das Ständeratsbüro zu, kann das Nationalratsbüro den Auftrag für die PUK formulieren. Über die Einsetzung entscheidet am Ende aber das Parlament, voraussichtlich in der Sommersession. 

Finanzministerin Karin Keller-Sutter sprach sich vergangenes Wochenende in der «Samstags-Rundschau» von Radio SRF für eine Aufarbeitung aus und sagte, vielleicht werde sie dem Parlament diese selber beantragen. Der Moderator fragte: «Eine PUK?» Darauf sagte Keller-Sutter «Nein». Laut dem Finanzdepartement (EFD) sprach sie sich damit aber nicht gegen eine PUK aus. Sie meinte lediglich, dass sie eine Aufarbeitung durch den Bundesrat beantragen werde, da nur das Parlament eine PUK beschliessen kann.

In einer Stellungnahme schrieb das Departement am Samstag: «Das EFD begrüsst es, wenn es auch eine parlamentarische Aufarbeitung der Ereignisse gibt. Über die Form hat das Parlament zu entscheiden. Eine allfällige Untersuchung durch das Parlament entbindet den Bundesrat und die Verwaltung aber nicht von seiner Verantwortung und von einer eigenen Aufarbeitung der Ereignisse und insbesondere einer Evaluation der ‘Too big to fail’-Regulierung. Man wird bei der eigenen Aufarbeitung auf mögliche künftige Aufarbeitungen des Parlaments Rücksicht nehmen.»

Forderungen nach einer PUK gab es in den vergangenen Jahren immer wieder, zum Beispiel zur Pandemiebewältigung oder zu Crypto. Eine Mehrheit fand sich im Parlament allerdings nie. Die letzte PUK betraf die Pensionskasse des Bundes; der Schlussbericht wurde 1996 veröffentlicht. Aufsehen erregte die PUK zum Fichenskandal in den 1980er-Jahren. Der spätere Bundesrat Moritz Leuenberger leitete sie.

Anmerkung: Der Artikel wurde am Samstag um 13.45 Uhr im zweit- und drittletzten Abschnitt mit einer Stellungnahme des Finanzdepartements ergänzt.