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Bärenjäger hatte Sozialdemokraten im Visier

Andreas Gross während einer Rede im Nationalrat. (Archiv)
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Viktor K. sei ein erfahrener Ermittler, er hätte für Korruption besonders sensibel sein müssen. So begründete am Dienstag das Bundesstrafgericht die bedingte Geldstrafe für den Berner Viktor K., einen ehemaligen Polizisten und Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft.

Viktor K. war im Sommer 2016 mit dem russischen stellvertretenden Generalstaatsanwalt zur Bärenjagd auf die sibirische Halbinsel Kamtschatka gereist. Dass er dort einen Bären zum Abschuss vorgesetzt bekam, wertete der Richter als verbotene Vorteilsannahme. Andere Aspekte dieser Reise werden nicht thematisiert. Dabei machte Viktor K. im Gericht Aussagen, die aufhorchen lassen. Immerhin ging es dabei um einen langjährigen Schweizer Nationalrat und seine Arbeit für den Europarat.

Die Bärenjagd, sagt Viktor K., habe ihn nie interessiert. Er sei nach Sibirien gefahren, weil «ich die Einvernahme von Andi Gross vorbereiten musste». Andreas Gross sass bis Ende 2015 für die SP im Schweizer Nationalrat und war Vertreter der Schweiz im Europarat. 2013 verfasste er einen Bericht über den gewaltsamen Tod des russischen Steuerberaters Sergej Magnitsky in einem Moskauer Gefängnis und kritisierte, dass die Verantwortlichen straffrei blieben.

Magnitsky hatte im Auftrag des US-Investors Bill Browder einen riesigen Steuerbetrug in Russland untersucht. Nach seinem Tod lobbyierte Browder erfolgreich in den USA und Europa für Sanktionen gegen die mutmasslichen Betrüger in Russland. In der Schweiz liess die Bundesanwaltschaft in diesem Fall 15 Millionen Dollar einfrieren. In Russland kursiert hingegen die Behauptung, Browder und Magnitsky hätten das Geld selbst gestohlen.

Drei Jahre nach Erscheinen seines Europarats-Berichts, im November 2016, wurde Gross bei der Bundesanwaltschaft einen Tag lang vernommen. Von Viktor K.. Die Befragung sei «sehr harzig» verlaufen, erinnert sich Gross im Gespräch mit Tamedia. Er habe immer wieder versucht, Viktor K. zu erklären, dass die russische Generalstaatsanwaltschaft kein Partner, sondern selbst das Problem sei: «Sie ist Teil der Kriminalität.» Aber das liege jenseits der Schweizer Vorstellungskraft.

Was wusste Lauber?

Wenige Monate zuvor war Viktor K. auf Bärenjagd und holte sich dort von seinem Freund in der russischen Generalstaatsanwaltschaft offenbar Informationen, die er in der Vernehmung von Gross verwenden wollte. In seiner Aussage vor dem Bundesstrafgericht bestätigte Viktor K., dass er den Bericht des Nationalrats für unglaubwürdig hält: Gross sei dem Investor Browder «zu hundert Prozent auf den Leim gekrochen», sein Bericht habe in der Öffentlichkeit jedoch als Wahrheit gegolten.

Viktor K. sagte auch, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im Fall Magnitski «längst hätte einstellen sollen». Aber um die Einstellung zu erreichen, habe man zuerst den Rapport von Gross an den Europarat «entautorisieren und demaskieren müssen».

Wollte ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft die Arbeit eines Schweizer Parlamentariers unglaubwürdig machen?

Viktor K.'s Anwalt Dominic Nellen spricht von «verifizieren und kritisch hinterfragen». Um eine Person einzuvernehmen, müsse man sämtliche Argumente und Gegenargumente genau kennen. Auf der Jagdreise sei nicht nur der Fall Magnitsky besprochen worden.

Wusste die Bundesanwaltschaft vom Bestreben ihres Mitarbeiters, einen parlamentarischen Bericht zu «demaskieren»?

Im Prozess bezeichnet Viktor K. Bundesanwalt Michael Lauber als seinen Freund, zu dem er immer Zugang gehabt habe.

Wusste Lauber von Viktor K.s Einflussnahme im Magnitsky-Fall?

Die Bundesanwaltschaft bestätigt lediglich die Einvernahme von Gross als Auskunftsperson. Zu den Aussagen vor dem Bundesstrafgericht äussert sie sich nicht. Kurz nach der Befragung von Gross reiste Viktor K. wieder nach Moskau. Dort traf er Natalja Weselnitskaja. Die russische Anwältin vertritt Verdächtige im Fall Magnitsky und wurde durch ihr Treffen mit der Familie Trump bekannt.

Im Interview mit Tamedia vor einem Jahr war Weselnitskaja gut über die Vernehmung von Gross bei der Bundesanwaltschaft informiert. Viktor K. sagte vor Gericht, Weselnitskaja habe ihm im Fall Magnitsky «Beweismittel» versprochen: «Wir haben zusammengearbeitet.»

Das Bundesstrafgericht urteilte jedoch nicht über das Verhältnis eines Mitarbeiters der Bundesanwaltschaft zu russischen Behörden und Anwältinnen. Es ging um die Bezahlung eines Moskauer Hotelzimmers – und den Abschuss eines Bären. Für Nellen ist die Urteilsbegründung «überhaupt nicht nachvollziehbar.» Er reichte Berufung ein.