Der Bundesanwalt im Zeugenstand
Michael Lauber musste im Verfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter und Russland-Experten aussagen.
Es ist ein ungewöhnlicher Platz, den Bundesanwalt Michael Lauber am Freitag einnehmen muss: Vor dem Richter. Im Zeugenstand. Ungewöhnlich sind auch die Umstände der Verhandlung: Alle Beteiligten kennen einander gut, arbeiteten zusammen, sind per Du. Zeuge Lauber ist Vorgesetzter des Staatsanwalts auf Seiten der Anklage. Lauber war indirekt auch Vorgesetzter des Polizisten Viktor K., der wegen Vorteilsannahme verurteilt wurde und das Urteil nun beim Bundesstrafgericht anficht.
Tamedia hatte den bizarren Fall aufgedeckt: K. arbeitete formal bei der Bundeskriminalpolizei, war jedoch der Bundesanwaltschaft als Russland-Experte zugeteilt. 2017 wurde er nach einer von Vorgesetzten nicht genehmigten Reise nach Moskau entlassen, von der Bundesanwaltschaft angeklagt und wegen Vorteilsnahme zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Bei den Ermittlungen hatte sich herausgestellt, dass K. zweimal mit einem russischen Staatsanwalt in einem Jagdrevier an der Wolga und zur Bärenjagd auf der Kamtschatka war. K. will die bedingte Verurteilung nicht akzeptieren. Er sieht seine Arbeit immer nur im Dienstes des Staates, aber nun sei sein Leben zerstört.
Kaviar und Wodka
Was dürfen Vertreter der Staatsanwaltschaft im Kontakt mit ausländischen Kollegen annehmen, ohne sich der Bestechlichkeit verdächtig zu machen? Lauber spricht von «landesüblichen Gepflogenheiten». Wenn man nach Russland fahre, werde man zu üppigen Essen eingeladen: «Man kann ja nicht alles ablehnen.» Als aber Kaviar, Wodka und teures Porzellan als Geschenke in die Hotelzimmer geliefert wurden, habe er das zur Schweizer Botschaft bringen lassen.
Auch die Grosszügigkeit der Schweizer kommt zur Sprache. Spanische Staatsanwälte sollen zum Skifahren nach Zermatt eingeladen worden sein, russische Kollegen zu einer Konferenz ins Zürcher Hotel Baur au Lac. Im Gegenzug durfte eine Delegation der Bundesanwaltschaft inklusive Polizist K. im russischen Präsidentenflugzeug nach Moskau fliegen. Auch von einer Reise zu einer Konferenz nach Irkutsk ist die Rede, inklusive Vergnügungsfahrt auf dem Baikalsee. Lauber bestätigt: Es sei alles dokumentiert.
Wenn internationale Rechtshilfe eine Frage von Geben und Nehmen ist, was bleibt vom Vorwurf der Vorteilsannahme gegen Viktor K.? Keiner der beiden Zeugen macht den Vorwurf, K. habe sich bereichern wollen. Lauber spricht von K.s «Sendungsbewusstsein»: Er sei manchmal übermotiviert gewesen. Nach K.'s Darstellung habe die Bundesanwaltschaft von den Jagdausflügen gewusst. Nach der Moskaureise habe Staatsanwalt Lamon gemeint: «Pas de problem». Lamon dementiert das und zeigt sich in seiner Aussage eher unwissend. Am Dienstag wird das Gericht entscheiden, wer glaubwürdiger ist.
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