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Meinung

Kommentar zu E-Bike-Regeln
Ausweitung der Helmpflicht ist überzogen

Der Bund verschärft die Vorschriften und will eine Helmpflicht auch für langsame E-Bikes.

Bisher ist die Schweiz für E-Biker ein Paradies. Bussen müssen sie kaum fürchten, Turbo-E-Biker dürfen mit Tempo 45 herumdüsen, lediglich ausgestattet mit Velohelm. Auf langsameren Rädern können sie sogar ohne Helm durch die Gegend fahren. In Italien, Deutschland, Frankreich sind die Vorschriften für die E-Biker wesentlich restriktiver: So müssen etwa die schnellen E-Bike-Fahrer einen Motorradhelm montieren. Die Gesetzgebung ist hierzulande viel zu lasch.

Und das ist sogar so gewollt. Der Bund rühmt sich im Masterplan Elektromobilität, dass «die Schweiz seit den 90er-Jahren zu den Pionieren in diesem Gebiet gehört». Je mehr Restriktionen, umso schwieriger sei die Förderung umzusetzen, zitierte die «NZZ am Sonntag» noch vor zwei Jahren das zuständige Bundesamt für Strassen (Astra).

Es ist richtig, dass die schnellen E-Bikes mit einem Tacho ausgerüstet werden müssen.

Jetzt zieht der Bund die Schraube an. Das Astra versichert, man wolle damit keinesfalls die Entwicklung der E-Bikes abwürgen. Es gehe vielmehr darum, den Verkehr sicherer zu machen und diese Verkehrsteilnehmer besser zu schützen. Was die Sicherheit im Verkehr anbelangt, sind die vorgeschlagenen Massnahmen nachvollziehbar.

Es ist richtig, dass die schnellen E-Bikes mit einem Tacho ausgerüstet werden müssen. So sind sie Töfffahrern oder Automobilisten endlich gleichgestellt. Und nur so können Raser adäquat gebüsst werden. In einer 30er-Zone können all diese Fahrzeuge schlimme Unfälle mit spielenden Kindern oder älteren Passanten provozieren. Dazu kommt die Pflicht, das Licht auch tagsüber einzuschalten.

Beide Massnahmen schränken die vernünftigen und verantwortungsvollen E-Biker nicht ein – es sind vielmehr sinnvolle Regelungen, um die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen. Warum die Regeln nicht schon längst eingeführt wurden, ist unverständlich.

Aber muss man den Menschen, vor allem den unvernünftigen unter ihnen, wirklich die Freiheit nehmen, sich selbst zu gefährden?

Anders aber verhält es sich mit Helmpflicht für die langsamen E-Bikes. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum sie für Radfahrerinnen und Radfahrer ohne elektrische Unterstützung nicht gelten soll. Ist deren Leben weniger wert, oder stuft das Astra alle E-Biker als potenzielle Rowdys ein?

Die Helmpflicht torpediert auch die Bemühungen der Städte, mit elektrischen Publibikes den Verkehr in den Zentren umweltfreundlicher zu gestalten. Viele werden eher ins eigene Auto oder ins Taxi steigen, statt immer mit Helm unterwegs sein zu müssen, um mal rasch aufs Publibike zu steigen. Deshalb ist die Helmpflicht für langsame E-Bikes auch wirtschaftsfeindlich und wenig ökologisch.

Schliesslich handelt es sich bei dieser neuen Vorschrift auch um einen übermässigen Eingriff in die persönliche Freiheit. Klar, je mehr Velofahrer mit einem Helm unterwegs sind, umso weniger Schwerverletzte gilt es zu beklagen. Klar ist auch, dass ähnliche Massnahmen – wie etwa die Einführung der Gurtentragpflicht – viele Menschenleben gerettet haben.

Aber muss man den Menschen, vor allem den unvernünftigen unter ihnen, wirklich die Freiheit nehmen, sich selbst zu gefährden? Dies im Gegensatz zu Verkehrsvorschriften, die einen Eingriff in die Freiheitsrechte rechtfertigen, weil sie äusserst effektiv sind und vor allem die anderen Verkehrsteilnehmer schützen wie etwa Tempobeschränkungen oder Promillegrenzen.

Deshalb ist die Helmpflicht für die langsamen E-Bikes überzogen. Der Kluge fährt mit Helm, der Dumme geniesst den Fahrtwind ohne Helm, riskiert aber sein Leben. Das ist auch deshalb zu verantworten, weil der volkswirtschaftliche Schaden, den solche Unfälle verursachen, überschaubar ist.