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Aus für Seeuferweg? Kanton schützt private Grundstückbesitzer

Ein Weg direkt am Seeufer wie hier zwischen Wädenswil und Richterswil, dürfte durch den neuen Paragraf erschwert werden.
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Für den Seeuferweg darf grundsätzlich kein Land enteignet werden. Das hat der Zürcher Kantonsrat am Montag entschieden. Mit 94 zu 71 Stimmen konnte sich die bürgerliche Mehrheit im Parlament durchsetzen. Damit wird der Schutz des Grundeigentums an Gewässern nun doch im Strassengesetz festgehalten. 2015 hatte sich das Bundesgericht gegen ein absolutes Enteignungsverbot ausgesprochen.

Ein durchgehender ufernaher Weg um den Zürichsee dürfte laut Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) aber auch mit dem neuen Paragrafen 28c kaum mehr zu realisieren sein. Enteignungen sind laut dem Gesetz nur noch in Ausnahmefällen möglich. Der Regierungsrat empfahl die parlamentarische Initiative zur Annahme.

Bahngleis oder Wanderweg

Mit der Annahme der parlamentarischen Initiative von Peter Vollenweider (FDP, Stäfa), Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) und Philipp Kutter (CVP, Wädenswil) dürfte der Kantonsrat ein Déjà-vu aus dem Jahr 2011 haben. Damals hatte Walker Späh – zu jener Zeit noch Kantonsrätin – die eben angenommene abgeminderte Formulierung in einem Antrag vorgeschlagen. Der SVP ging der Vorschlag damals zu wenig weit, am Montag aber stimmte sie geschlossen mit den anderen Bürgerlichen für die Initiative. Der öffentliche Zugang zum See sei zwar wichtig, sagte Mitunterzeichner Philipp Kutter (CVP, Wädenswil). «Wir sind aber auch der Meinung, dass Enteignungen nur in absoluten Ausnahmefällen das Mittel der Wahl sein sollen.» Mit der, gemäss Kutter vom Bundesgericht für zulässig erklärten Formulierung, erhielten die Grundeigentümer am Zürichsee den grösstmöglichen Schutz. Das sei angemessen, zumal es einen Unterschied gebe, ob der Staat privates Land für eine Eisenbahn brauche oder für einen Wanderweg.

Für einen durchgehenden Seeuferweg darf grundsätzlich kein Land enteignet werden. Das hat die Bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat entschieden. Bild: Manuela Matt.

Die Ratslinke hingegen sieht mit dem Paragrafen die Rechtsgleichheit der Grundeigentümer verletzt. Die Seeanstösser würden gegenüber allen anderen Grundeigentümern privilegiert, weil der Schutz nur für Uferwege nicht aber für alle anderen Wanderwege gelte, monierte Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach).

Davide Loss (SP, Adliswil) sprach von einem unnötigen Gesetzesparagrafen, der nur wiedergebe was ohnehin schon gelte. Das Privateigentum sei bereits heute geschützt. Dem konnte Initiant Peter Vollenweider (FDP, Stäfa) nur bedingt zustimmen. «Es gibt wohl kaum Grundstücke die stärker unter Druck stehen, als jene am Ufer des Zürichsees.»

Linke hoffen weiter

Offen bleibt die Frage nach der Wirkung des neuen Paragrafen, weil Enteignungen in Ausnahmefällen nach wie vor zulässig sein sollen. Dies denn, wenn eine andere Führung des Uferwegs nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. Die Ausnahmeregelung müsse laut Forrer immer dann zur Anwendung kommen, wenn der Weg wegen Privateigentum vom Ufer abweichen müsste, weil er dann kein Uferweg mehr sei. «Die parlamentarische Initiative ist wirkungslos und verhindert den Seeuferweg nicht», zeigte sich Forrer überzeugt.

Wegen der unklaren Ausnahmeregelung sprach Jonas Erni (SP, Wädenswil) sprach von einem rostigen Paragrafen und von einer Verzögerungstaktik der Gegner des Seeuferwegs. «Die Gerichte werden wohl künftig über die kleinsten Wegabschnitte entscheiden müssen.»