Aufseher erleiden Schlappe gegen Bundesanwalt Lauber
Der Aufsichtsbehörde wird untersagt, mit einem externen Team gegen Michael Lauber vorzugehen.
Im Schweizer Fifa-Strafkomplex, der bereits seit Monaten weltweit für Negativschlagzeilen sorgt, gibt es erneut Wirren. Diesmal erleidet die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) einen herben Rückschlag – und dies gleich zum Auftakt ihrer umstrittenen Diszplinaruntersuchung gegen Amtsinhaber Michael Lauber.
Die AB-BA darf keine externen Untersuchungspersonen einsetzen. Dies verfügt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitagmittag publizierten Entscheid. Die Aufseher mit ihrem Präsidenten Hanspeter Uster hatten für Disziplinaruntersuchung im Juni ein ganzes Juristenteam präsentiert, das die Vorwürfe wegen der Geheimtreffen des Bundesanwalts mit Fifa-Präsident Gianni Infantino untersuchen sollte. Doch dagegen wehrte sich Lauber, und er bekommt recht. Das Bundesverwaltungsgericht verbietet der AB-BA die Einsetzung der Externen – weil sich für die Auslagerung der Juristenarbeit keine Rechtsgrundlagen finden lassen.
Michael Lauber erzielt mit seinem juristischen Konter einen Teilerfolg. Der Bundesanwalt, dessen Wiederwahl aufgrund der Anschuldigungen verschoben wurde, hatte sich zuvor verbal gewehrt. Mit einem angriffigen Auftritt in einer Pressekonferenz machte er deutlich, dass er die Kritik an den nicht protokollierten Zusammenkünften mit dem Chef des Fussballverbands und das Vorgehen der Aufseher gegen ihn für massiv überzogen hält.
Bumerang trifft Staatsrechtler
Aufseher hatten für die Diszplinaruntersuchung in der zweiten Juni-Hälfte nach längerer Suche ein Team um den emeritierten Freiburger Staatsrechtler Peter Hänni auserkoren. Als eine der ersten Massnahmen verfügte der frühere Professor am 3. Juli die Absetzung von Laubers Anwalt Lorenz Erni und von dessen Kanzleipartnerinnen Francesca Caputo wegen eines Interessenkonflikts. Der Zürcher Starverteidiger Erni vertritt auch den ehemaligen Fifa-Präsidenten Sepp Blatter, gegen den wiederum die Bundesanwaltschaft in einem ihrer Fussballstrafverfahren ermittelt.
Lauber wehrte sich beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in erster Linie gegen die Absetzung seiner Rechtsvertreter – mit Erfolg: Erni und Caputo können seine Anwälte bleiben.
Hännis Versuch, das Strafverteidiger-Duo aus Zürich loszuwerden, wurde nun sogar zum Bumerang. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für seine Einsetzung von ihm und seines Teams für die Disziplinaruntersuchung gibt. Die Aufseher über die Bundesanwaltschaft können den St. Galler Entscheid beim Bundesgericht anfechten. Oder sie müssen die Untersuchung gegen Lauber selber durchführen.
Aufseher fühlen sich nicht imstande
Dies könnte die AB-BA aber vor Probleme stellen. Gemäss dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hat sie geltend gemacht, es fehle ihr als Teilzeit-Gremium an Zeit, aber auch «am Fachwissen und der Fähigkeit, eine Disziplinaruntersuchung selber korrekt durchführen zu können». Die Beauftragung einer externen Person wäre gemäss den Aufsehern der einzig gangbare Weg für eine seriöse Untersuchung gewesen.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht dies anders. Es belehrt die Aufseher, durchaus selber fähig und mit genügend Mitteln ausgestattet zu sein, um die Frage der Geheimtreffen eigenhändig zu untersuchen, «zumal der Katalog zu klärender Fragen überschaubar ist und die AB-BA die Voruntersuchung führte und somit bestens mit dem Untersuchungsgegenstand vertraut ist».
Die AB-BA will nun den Entscheid analysieren und hat - auch aufgrund der Dringlichkeit wegen der von Lauber angestrebten Wiederwahl in der Herbstsession des Bundesparlaments - das Disziplinarverfahren selbst in die Hand genommen.
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