Bundesanwalt Lauber scheitert mit seinem Konter
Das Bundesstrafgericht tritt nicht auf das Revisionsgesuch ein. Damit bleibt der Entscheid bestehen, wonach Lauber in Fifa-Verfahren befangen ist.
Es hätte ein Befreiungsschlag für den angezählten Bundesanwalt Michael Lauber werden sollen. Doch geworden ist daraus ein Rohrkrepierer. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona lässt Lauber mit einem wichtigen Revisionsgesuch auflaufen, wie es heute mitteilte.
Am 17. Juni hatte das Bundesstrafgericht entschieden, dass Lauber in zwei Fifa-Strafverfahren seiner Behörde befangen ist und deshalb in den Ausstand treten muss. Dies aufgrund der umstrittenen informellen Treffen Laubers mit Fifa-Präsident Gianni Infantino.
Einige Tage nach diesem Entscheid erfuhr Lauber, dass sich einer der am Entscheid beteiligten Bundesstrafrichter negativ über ihn geäussert hatte. Ständerat Claude Janiak (SP/BL) berichtete Lauber davon, zuerst mündlich und dann auch noch schriftlich in einer E-Mail. Demnach sprach Bundesstrafrichter Giorgio Bomio-Giovanascini Claude Janiak am SP-Fraktionsausflug vom 12. Juni an und gab ihm zu verstehen, dass die Zustände bei der Bundesanwaltschaft «unhaltbar» seien und dass der Bundesanwalt «nicht wiederwählbar» sei.
Lauber wollte Richter selber für befangen erklären lassen
Gestützt auf diese Information wollte Lauber die Befangenheits-Entscheide zu seiner Person umstossen. Das Dreiergremium am Bundesstrafgericht hatte sie unter Vorsitz von Giorgio Bomio-Giovanascini getroffen. Lauber argumentierte, dass Bomio- Giovanascini aufgrund seiner negativen Äusserungen selber für befangen erklärt werden müsse.
Doch nun hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts mit zwei Beschlüssen vom 10. Juli entschieden, gar nicht erst auf Laubers Revisionsgesuch einzutreten, weil es «offensichtlich unzulässig» sei. Das schreibt das Gericht in einer Medienmitteilung. Denn die Befangenheits-Entscheide seien gar keine revisionsfähigen Urteile. Materiell hat sich die Berufungskammer des Gerichts nicht mit den Argumenten Laubers beschäftigt.
Michael Lauber äussert sich nicht zum Entscheid. Einer seiner Mediensprecher schreibt lediglich, die Bundesanwaltschaft habe Kenntnis genommen von den beiden Beschlüssen der Berufungskammer. Man werde diese nun analysieren und das weitere Vorgehen prüfen.
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