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Meinung

Kommentar zu Asylentscheiden
Eine freundliche Erinnerung an den Nationalrat

Christoph Riner, SVP-AG, Mitte, spricht mit Thomas Aeschi, SVP-ZG, rechts, neben Marcel Dettling, SVP-SZ, links, bei den Debatten ueber die Ausserordentliche Session "Asyl", waehrend der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 24. September 2024 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
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Es ist jeweils ein feierlicher Akt, wenn neue Mitglieder des Nationalrates den Eid oder das Gelübde ablegen. Der Eid lautet: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» Das Gelübde lautet fast identisch, nur dass die Ratsmitglieder «geloben», statt auf Gott zu schwören.

Die Verfassung beachten: Alle 200 Nationalratsmitglieder haben es geschworen oder gelobt. Justizminister Beat Jans erinnerte sie am Dienstag daran. Das hat eine Mehrheit von SVP-, FDP- und Mitte-Nationalräten freilich nicht davon abgehalten, einem Vorstoss zuzustimmen, der laut dem Bundesrat mit der Verfassung unvereinbar ist: Vorläufig aufgenommenen Menschen – beispielsweise Kriegsflüchtlingen – soll das Recht auf Familiennachzug generell verweigert werden.

Weil das auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst, könnten Gerichte das letzte Wort haben, sollte das Parlament das Gesetz ändern. Die SVP ist wenigstens konsequent: Sie möchte auch gleich die EMRK kündigen, die die Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen des Staates schützt. Allerdings möchte sie das mit dem Argument tun, die Grundrechte seien bereits durch die Bundesverfassung garantiert – die sie mit ihrem Vorstoss aber ebenfalls missachtet.

Der FDP und der Mitte wiederum geht eine Kündigung der EMRK dann doch zu weit – dieser Vorstoss wurde klar abgelehnt. Sie sind aber auch nicht dazu bereit, im konkreten Fall für die Menschenrechte einzustehen. Lieber lassen sie sich von der SVP dazu drängen, im Asylbereich Härte zu markieren, wie das Ja zum Verbot des Familiennachzugs zeigt. Egal, wie sinnvoll das Anliegen ist. Egal, ob es mit der EMRK und der Verfassung kompatibel ist.

Die Frage, die nach diesem Vormittag unbeantwortet bleibt, ist folgende: Wenn nicht die Menschenrechte und die Bundesverfassung als Kompass dienen – was dann?