Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Kleine Kammer
Ungleich­behand­lung von Schweizern beim Familien­nachzug soll bleiben

Daniel Jositsch, SP-ZH, aeussert sich zum Familiennachzug, an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 10. September 2024 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der Ständerat will die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten nicht beseitigen. Vorschläge des Nationalrates will er nicht diskutieren. Die Mehrheit hält die Auswirkungen der Vorlage für nicht abschätzbar.

Mit 27 zu 14 Stimmen und mit zwei Enthaltungen trat die kleine Kammer nicht auf die Vorlage ein. Lediglich die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP sowie einzelne Vertreter von FDP und Mitte wünschten die Behandlung. Die Mehrheit folgte der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), die Nichteintreten beantragt hatte.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Er hatte die Vorlage seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) im Juni 2024 mit 104 zu 86 Stimmen gutgeheissen.

Viele offene Fragen

Esther Friedli (SVP/SG) sagte namens der ablehnenden Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), es gebe viele offene Fragen. Unter anderem sei nicht ersichtlich, wie viele Menschen zusätzlich einwandern würden. Auch seien zusätzliche Kosten zu befürchten, weil auch ältere und später pflegebedürftige Menschen einwandern könnten.

Pirmin Schwander (SVP/SZ) forderte vom Bundesrat eine Gesamtschau. Es gebe wegen der wachsenden Anzahl Menschen im Land zu wenige Wohnungen, und die Vorlage verschärfe das noch. Es dürfte viele Gesuche geben auf Grund der Einbürgerungszahlen, fügte Daniel Fässler (Mitte/AI) hinzu. Denn einbürgern liessen sich vor allem Menschen von ausserhalb der EU und der Efta.

«Wir haben es mit einer Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern zu tun», entgegnete Daniel Jositsch (SP/ZH) namens der Minderheit. Schweizerinnen und Schweizer neigten nun mal dazu, sich mit ausländischen Staatsangehörigen zu verheiraten. Es gehe um Eltern und erwachsene Kinder, nicht um ganze Sippschaften.

Verschärfung beim Unterhalt und Integration

Pierre-Yves Maillard (SP/VD) sprach von einem bescheidenen Vorhaben. Diese bringe im Übrigen auch Verschärfungen beim Unterhalt und der Integration.

Auch der Bundesrat hätte auf die Vorlage eintreten wollen. Die Gesamtschau zur Migration werde der Bundesrat liefern, spätestens im Zusammenhang mit der SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!" und dem EU-Verhandlungspaket, versicherte Justizminister Beat Jans dem Ständerat.

Schweizerinnen und Schweizer werden beim Nachzug von Eltern und bis 21-jährigen erwachsenen Kindern aus Drittstaaten heute nicht gleich behandelt wie Bürger von EU- und Efta-Staaten. Mit der Vorlage soll deshalb das Ausländergesetz angepasst werden.

Voraussetzung für einen Familiennachzug wäre gemäss dem Entwurf, dass der Unterhalt gesichert und eine Wohnung verfügbar ist. Auch können die zuständigen Stellen eine Integrationsvereinbarung zur Voraussetzung für den Umzug in die Schweiz machen.

Bundesgerichtsurteil von 2009

Angestossen hatte die Vorlage der frühere Zürcher SP-Nationalrat Angelo Barrile, gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil von 2009 zum Nachzug von Familienangehörigen von EU-Bürgern aus Drittstaaten. Vor einem Umzug in die Schweiz müssen diese Angehörigen seither nicht mehr rechtmässig in einem EU- oder Efta-Staat gelebt haben.

Das Bundesgericht wies damals auf die mit dieser Lockerung entstehende Benachteiligung von Schweizer Staatsangehörigen beim Familiennachzug hin. Diese ungleiche Behandlung zu beseitigen, sei Aufgabe des Gesetzgebers.

SDA/aeg