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Nach Hinweis von Schweizer Behörden
Anklage im Erpressungsfall Schumacher erhoben

Mercedes GP's German driver Michael Schumacher attends a press conference at the Spa-Francorchamps circuit on August 26, 2010 in Spa, three days ahead of the Formula One Belgian Grand Prix.               AFP PHOTO / FRED DUFOUR (Photo by Fred DUFOUR / AFP)
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Im Fall der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer erhoben. Das teilte die Behörde in Wuppertal mit. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie soll private Aufnahmen für die Erpressung zur Verfügung gestellt haben. Ein anderer Mann soll mit seinem Sohn den Erpressungsversuch dann ausgeführt haben.

Die mutmasslichen Täter sollen bei mehreren Anrufen versucht haben, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen – andernfalls würden sie Daten im Darknet veröffentlichen. Beschafft haben soll das für die Tat genutzte Material ein Mann, der in der Vergangenheit als Sicherheitsdienstleister für die Familie Schumacher tätig war und dort auch mit der Digitalisierung privater Fotos betraut war. Bei seiner Festnahme war eine Vielzahl weiterer Beweisstücke wie Festplatten, USB-Sticks und Mobiltelefone sichergestellt worden.

Der Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher hatte sich bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schwer verletzt. Seitdem ist er nicht mehr öffentlich aufgetreten. 

Das Ermittlungsverfahren war nach einem Hinweis von Schweizer Strafverfolgungsbehörden eingeleitet worden. Durch «technische Massnahmen» konnte den Ermittlern zufolge schliesslich geklärt werden, dass die mutmasslichen Erpresser von Wuppertal aus agierten.

Nicht erste versuchte Erpressung der Familie Schumacher

Es ist nicht der erste Versuch, die Familie des früheren Rennfahrers zu erpressen. 2017 verurteilte das Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg einen 25 Jahre alten Mann, weil er versucht hatte, Schumachers Ehefrau Corinna Schumacher um 900’000 Euro zu erpressen. Er hatte damit gedroht, dass sonst den Kindern etwas passieren würde. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er hatte damals in einer E-Mail an Corinna Schumacher seine echte Kontonummer angegeben.

DPA/sst