Ex-Fifa-Generalsekretär und PSG-Präsident angeklagt
In einer Korruptionsaffäre um Fussball-TV-Rechte erhebt die Schweizer Bundesanwaltschaft Anklage. Es geht um eine Millionenzahlung und eine Villa auf Sardinien.
Im Zusammenhang mit der Vergabe von Medienrechten an Fussball-Weltmeisterschaften und Fifa-Confederations Cups hat die Schweizer Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Die Anklage richtet sich gegen gegen Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke, den Präsidenten des Clubs Paris Saint-Germain (PSG), Nasser Al-Khelaifi, und gegen einen Geschäftsmann, der im Sportrechtehandel tätig ist.
Valcke wird vorgeworfen, seinen Einfluss bei der Fifa genutzt zu haben, um die Vergabe von TV-Rechten zu Gunsten von Al-Khelaifi und dem anderen Geschäftsmann zu beeinflussen. Vorgeworfen wird dem 59-jährigen Franzosen passive Bestechung, mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung, wie die Bundesanwaltschaft heute mitteilte. Valcke soll von beiden Mitbeschuldigten nicht gebührende Vorteile erhalten haben.
Gratis-Villa und Zahlung von 1,25 Millionen
PSG-Präsident Al-Khelaifi, der auch Verwaltungspräsident der katarischen Fernsehgruppe belN Media ist, steht im Verdacht, Valcke eine Villa auf Sardinien eineinhalb Jahre lang zur Verfügung gestellt zu haben. Schätzungen zufolge hätte die Miete 900'000 bis 1,8 Millionen Euro gekostet. Valcke, der von 2007 bis 2016 als Generalsekretär der Fifa wirkte, durfte gemäss Anklage gratis in der Villa wohnen. Vom dritten Beschuldigten soll Valcke drei Zahlungen im Gesamtwert von 1,25 Millionen Euro an seine Beratungsfirma Sportunited erhalten haben. Weil Valcke bei den Bilanzen seiner Firma getrickst haben soll, wird ihm auch Urkundenfälschung zur Last gelegt.
Der Anklagevorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung ergibt sich aus dem Umstand, dass Valcke die ihm gewährten Vorteile der Fifa nicht meldete und sich damit als deren Generalsekretär pflichtwidrig verhalten und sich unrechtmässig bereichert hat. In diesem Zusammenhang wirft die Anklage Al-Khelaifi und dem dritten Beschuldigten Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung vor. Der Sportrechtehändler muss sich zudem wegen aktiver Bestechung vor Gericht verantworten.
Den Vorwurf der aktiven Bestechung gegen Al-Khelaifi musste die Bundesanwaltschaft fallen lassen, weil die Fifa mittlerweile einen Teil ihres Strafantrags zurückgezogen hat. Die Fifa und Al-Khelaifi haben gemäss Medienmitteilung eine nicht näher definierte «gütliche Einigung» getroffen. Die Bundesanwaltschaft wird ihre Strafanträge anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht stellen.
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