Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Kommentar zum neuen Bundesanwalt
An die Säcke, Herr Kommandant!

Stefan Blättler verfolgt von der Tribüne des Nationalratssaals aus seine Wahl zum Bundesanwalt.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der erste Auftritt Stefan Blättlers nach seiner Wahl war, wie man es von ihm erwartet hatte: perfekt dreisprachig, korrekt – und natürlich unspektakulär. Der Mann, der es geschafft hatte, in eineinhalb Jahrzehnten an der Spitze der Berner Polizei skandalfrei zu bleiben, lieferte vor den Bundeshausmedien ein einziges Zitat, das etwas griffiger war.

«Wir setzen uns dafür ein, dass sich Verbrechen nicht lohnen», betonte er. Doch nicht einmal dieser Satz stammt – was Blättler natürlich deklarierte – vom Noch-Kantonspolizei-Kommandanten selber. Sondern aus der «Vision» der Bundesanwaltschaft (BA).

Blättler muss die Bundesanwaltschaft ohne Verzug aus ihrer Schockstarre befreien.

Leider deckt er sich erst teilweise mit der Realität. Die Strafverfolger des Bundes drehten zwar zuletzt nicht Däumchen, aber packten auch nicht allzu oft grosse Fälle an. Die Behörde, die Blättler am 1. Januar übernimmt, wirkte ab den Wirren um die Fifa-Geheimtreffen und definitiv seit dem Abgang von Blättlers Vorgänger Michael Lauber wie in Schockstarre. Operativ verwaltete sie eher, als dass sie gestaltete. In der Geschäftsleitung, unter Lauber fünf Mann stark, sind mittlerweile nur noch zwei Personen aktiv.

Immerhin konnte die Anklagebehörde in den langen schwierigen Monaten vor Gericht gleich mehrere schöne Erfolge erringen. Schuldsprüche in grossen Korruptionsfällen zeigen, dass sich Schmiergeldeinsatz in der Bundesverwaltung und Geldwaschen über schweizerische Banken nicht lohnen. Die erste Verurteilung eines Kriegsverbrechers durch das Bundesstrafgericht macht auch deutlich, dass die Schweiz kein Rückzugsort für Warlords ist.

Diese Erfolge sind Ergebnisse intelligenten, aber energischen Vorgehens über Jahre. Blättler muss für künftige ähnliche Erfolge die BA ohne Verzug aus ihrer Schockstarre befreien. Er darf, und das weiss er, nicht als «Übergangsbundesanwalt» amten. Zwar ist er bereits 62 Jahre als. Doch dank einer Erhöhung der Alterslimite für die BA-Spitze kann er nun sechs Jahre lange beweisen, dass Verbrechen sich in der Schweiz nicht lohnen.