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Reform an Mittel- und Berufsschulen
Silvia Steiner will Amtszeit­beschränkung für Rektoren aufheben

Marsch zum neuen Campus
Die Kantonsschule Zürich Nord zieht mit der ganzen Schüler-Schar durch Oerlikon zu ihrem provisorischen neuen Ort auf den Campus Irchel. Bewilligte Demo mit 2200 SchülerInnen plus 250 Lehrpersonen.
Ansprache Silvia Steiner.
11.07.2024
(URS JAUDAS/TAGES-ANZEIGER)
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Heute dürfen die Rektorinnen und Rektoren an den Zürcher Mittel- und Berufsschulen maximal zwölf Jahre im Amt bleiben, dann müssen sie sich umorientieren oder wieder wie vorher als Lehrperson arbeiten. Diese Amtszeitbeschränkung will der Regierungsrat nun aufheben.

Bildungsdirektorin Silvia Steiner verspricht sich von diesem Schritt mehr Flexibilität, wenn ein Rektor oder eine Rektorin während der Amtszeit abgelöst werden soll. Der Regierungsrat habe das nach einer Güterabwägung so entschieden. 

In der Vernehmlassung wurden diese Pläne kritisiert. Man verbaue so talentierten Nachwuchskräften Aufstiegschancen und schwäche die Innovationskraft der Schulen.

Für Steiner ist diese Gefahr gering, da sich nun auch die Rektorinnen und Rektoren regelmässig von den Schulkommissionen und vom Lehrpersonal beurteilen lassen müssen.

Ein Fall wie an der Technischen Berufsschule Zürich, wo die Ablösung der umstrittenen Rektorin die Schule jahrelang gelähmt habe, sei mit den neuen Führungsstrukturen nicht mehr möglich, sagte der Chef des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) Niklaus Schatzmann am Dienstag am Rande einer Medienorientierung.

Das Ende der Amtszeitbeschränkung ist Teil einer umfassenden Reform. Bereits 2018 hatte Bildungsdirektorin Steiner dem MBA den Auftrag erteilt, Aufgaben und Kompetenzen an den Gymis und den Berufsschulen neu zu ordnen und die Anstellungsbedingungen der Schulleitungen zu modernisieren - «Governance» nannte sich das Monsterprojekt.

Sechs Jahre später, nach unzähligen Workshops, Diskussionsrunden und zuletzt einer Vernehmlassung, an der sich 131 Verbände, Schulen und Parteien beteiligten, liegt das Resultat auf dem Tisch. Es sollen sowohl das Mittelschulgesetz als auch das Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz geändert werden.

Jobsharing im Rektorat möglich

Neu wird nicht mehr der Regierungsrat die Rektorinnen und Rektoren wählen, sondern die Bildungsdirektion, und zwar unbefristet ohne Amtszeitbeschränkung. Heute gelten Wahlperioden von vier Jahren.

Zur Wahl vorgeschlagen werden Kandidierende neu von einer Findungskommission, in der die Lehrerschaft zwei von fünf Sitzen erhält. Die Bildungsdirektorin wird in Zukunft auch die Prorektorinnen wählen. Das war bisher Sache der Rektoren. Der Gesamtkonvent der Lehrerschaft wird vor einer Rektorenwahl nicht mehr konsultiert.

Rektoren und Prorektorinnen werden weiterhin unterrichten müssen. Von dieser Pflicht wollte sie Steiner ursprünglich befreien. Nach der Vernehmlassung bleibt die Unterrichtsverpflichtung in reduziertem Umfang bestehen. Deshalb werden die Mitglieder der Schulleitungen auch weiter eine pädagogische Ausbildung haben müssen - im Unterschied zur Volksschule. Zudem wird es möglich, eine Schule mit Teilzeitpensen und im Jobsharing zu leiten.

Neu ist für jede Schule ein Adjunkt oder eine Adjunktin vorgesehen, welche die Rektorate in administrativen Dingen unterstützen sollen. Weil die meisten Schulen schon heute Adjunkte haben, wird dieser Schritt lediglich Mehrkosten von 1,2 Millionen Franken verursachen.   

Neue Rolle für die Schulkommission

Oberstes Gremium einer Schule wird die Schulkommission bleiben. Man habe deren Abschaffung zwar erwogen, aber darauf verzichtet, sagte Steiner.

In den Kommissionen werden wie heute Laien sitzen, die Bindeglieder zur Berufswelt und zu den Hochschulen sein sollen. Heute beaufsichtigen die Kommissionen die Schulen. Diese Aufgabe soll neu allein Sache der Bildungsdirektion sein.

Die Schulkommissionen werden die Schulen strategisch führen, deren Leitbilder genehmigen und die Rektorinnen und Rektoren leiten und beurteilen.

Bildungsdirektorin Steiner lobte die Vorlage als ausgewogen: «Wir wollen sicherstellen, dass eine Schule auch in einer Krisensituation reibungslos funktioniert.» Nun wird der Kantonsrat und allenfalls das Volk darüber entscheiden.