Auswirkungen der ReformNeue AHV-Regeln: Das ändert sich ab 2024
Ab wann gilt ein höheres Rentenalter und für wen? Und wo steigen die Preise? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,5 Prozent stimmte das Volk im September 2022 der AHV-Reform zu. Der Grund für das knappe Resultat war die umstrittene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Auf 1. Januar 2024 werden die neuen Bestimmungen des wichtigsten Sozialwerks nun wirksam. Hier die konkreten Auswirkungen der Reform:
Höhere Mehrwertsteuer
Ab 1. Januar 2024 gilt eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Der reduzierte Satz für Nahrungsmittel und der Sondersatz für die Hotellerie werden um jeweils 0,1 Prozentpunkte erhöht. Diese Zusatzfinanzierung bringt der AHV jährliche Mehreinnahmen von rund 1,4 Milliarden Franken.
Folgen für die Konsumentinnen und Konsumenten
Im Durchschnitt belaste die Steuererhöhung einen Haushalt mit 200 Franken pro Jahr, sagt Frank Marty, Steuerexperte beim Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Er geht davon aus, dass die Steuererhöhung vor allem bei teureren Anschaffungen zu spüren sein wird, aber weniger beim Alltagskonsum. Zudem hänge es davon ab, wie weit Firmen die höhere Steuer absorbieren könnten, ohne die Preise zu erhöhen.
Migros, Denner und Migrolino sowie Aldi und Lidl nehmen im Januar keine mehrwertsteuerbedingten Preiserhöhungen vor, wie die Unternehmen mitteilen. Ähnlich tönt es bei Coop. Die Steuererhöhung auf Nahrungsmittel um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent falle sehr gering aus und die Auswirkungen seien kaum spürbar.
Falls Gastrobetriebe ihre Preise erhöhen, liegt das nicht allein an der Steuererhöhung. Denn diese macht bei einer Tasse Kaffee nur 2 Rappen und bei einem Menü für 50 Franken 20 Rappen aus. Der Verband des Gastgewerbes Gastro Suisse verweist auf den hohen Margendruck in der Branche. Das Gastgewerbe sei bereits jetzt mit steigenden Waren-, Lohn- und Energiekosten konfrontiert, und diese Kostensteigerungen seien nicht voll an die Gäste weitergegeben worden. Nun kommt noch die höhere Mehrwertsteuer dazu, weshalb wohl manche Betriebe ihre Preise erhöhen werden.
Der öffentliche Verkehr hat die Preise bereits am 10. Dezember um durchschnittlich 3,6 Prozent erhöht. Die höhere Mehrwertsteuer ist darin bereits enthalten.
Rentenalter
2024 wird für die Frauen ein Übergangsjahr. Denn das Rentenalter steigt ein erstes Mal erst auf 2025, und zwar um 3 Monate. Danach folgen jährlich drei weitere Erhöhungen um 3 Monate, bis das Rentenalter 2028 wie bei den Männern 65 Jahre beträgt.
Flexibilisierung
Zwar kann die AHV-Rente bereits heute bis zu 5 Jahre später oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden – mit entsprechender Kürzung oder Erhöhung der Rente. Künftig ist aber nicht nur ein Aufschub oder Vorbezug um ein ganzes Jahr möglich, sondern es kann der Monat des ersten Rentenbezugs gewählt werden. Man kann also beispielsweise mit 65 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Mit der Reform ist der flexible Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren möglich.
Künftig ist auch eine Teilpensionierung möglich. Dabei muss mindestens eine 20-Prozent-Rente bezogen werden. Die maximale Teilrente beträgt 80 Prozent.
Wer Beitragslücken hat, kann diese künftig durch Erwerbsarbeit übers Referenzalter hinaus auffüllen, sofern er weiterhin AHV-Beiträge entrichtet. Denn wer übers Referenzalter hinaus arbeitet, kann wählen, ob er auf Einkommen bis 1400 Franken pro Monat AHV-Beiträge bezahlen will oder nicht.
Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet und Beiträge entrichtet, kann neu seine Altersrente verbessern. Einkommen und Beitragszeiten, die nach dem Referenzalter erzielt werden, werden bei der Neuberechnung der Rente berücksichtigt. Verbesserungen sind aber nur möglich, wenn nicht ohnehin schon die Maximalrente erreicht wird.
Die Übergangsgeneration der Frauen
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 kommen in den Genuss von Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Rentenalters. Aber auch diese Zuschläge werden erst ab 2025 ausgerichtet. Denn Frauen mit Jahrgang 1961 sind die Ersten, die 2025 von der Anhebung des Rentenalters betroffen sind. Sie müssen bis zum Alter von 64 Jahren und 3 Monaten arbeiten.
Frauen der Übergangsjahrgänge erhalten lebenslang einen Rentenzuschlag. Dieser beträgt bei tiefem früherem Erwerbseinkommen monatlich 160 Franken, für mittlere Einkommen 100 und für höhere Einkommen 50 Franken. Allerdings erhalten nur Frauen der Jahrgänge 1964 und 1965 die vollen Zuschläge. Die anderen Jahrgänge erhalten gekürzte Zuschläge. Je nach Jahrgang und Einkommen reichen die Zuschläge von 12.50 bis 160 Franken. Auf den Zuschlägen wird kein Teuerungsausgleich gewährt, sie bleiben also zeitlebens gleich hoch.
Frauen der Übergangsgeneration können die Altersrente wie bisher bereits ab 62 beziehen. Wenn sie die Rente vor dem für sie geltenden Referenzalter beziehen, gilt für sie ein tieferer Kürzungssatz.
Kein Teuerungsausgleich 2024 bei den AHV-Renten
Keine Änderung gibt es beim Teuerungsausgleich auf den AHV-Renten. Die Renten werden auch künftig alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst, wobei jeweils auf das arithmetische Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) abgestützt wird. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2023 mit einer Erhöhung der Minimalrente um 30 Franken und der Maximalrente um 60 Franken. Deshalb werden die AHV-Renten 2024 nicht erhöht. Eine jährliche Erhöhung ist nur vorgesehen, wenn die Jahresteuerung über 4 Prozent liegt.
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