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AfD soll hohe Busse für Spende aus der Schweiz zahlen

Die AfD hat dieses Jahr bereits drei Strafbescheide von der Bundestagsverwaltung erhalten. Einer betrifft den Wahlkampf von Alice Weidel. Foto: Wolfgang Kumm (Keystone)
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Eine zwei Jahre alte Spende aus der Schweiz dürfte der Partei Alternative für Deutschland (AfD) noch grössere Probleme bereiten. Wie der Rechercheverbund von «Süddeutscher Zeitung», WDR, NDR und Tamedia-Recherchedesk herausfand, hat die deutsche Bundestagsverwaltung ihr internes Prüfverfahren zu einer Spende über 132'000 Euro an die damalige AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel nun abgeschlossen. Die Verwaltung des deutschen Parlaments hält die Spende aus dem Ausland für illegal und kündigt eine Strafzahlung von 396'000 Euro an – der dreifachen Summe der Spende. Gleichzeitig bekommt die AfD ein letztes Mal die Chance zu einer Stellungnahme.

Im Sommer 2017 hatte ein Apothekenbesitzer vom Zürichberg das Geld in achtzehn Tranchen an den AfD-Kreisverband «Bodenseekreis» überwiesen, als Wahlkampfspende für Alice Weidel, die den Kreisverband damals leitete und gemeinsam mit Alexander Gauland als Spitzenkandidatin bei den Bundestagswahlen antrat. Ein Teil dieser Spende wurde später zurücküberwiesen, als der Rechercheverbund den Geldfluss aufdeckte.

Der Zürcher Apothekenbesitzer bestand stets darauf, dass er nur Mittelsmann gewesen sei und das Geld für Weidel aus anderen Quellen stamme. Er legte der Bundestagsverwaltung eine Liste mit angeblichen Spendern vor, die sich aber schnell als falsch herausstellte. Die Recherchen von SZ, WDR, NDR und Tamedia lassen eher den Schluss zu, dass der in Zürich lebende deutsche Immobilienunternehmer Henning Conle der wahre Spender sein dürfte. Weder der Apothekenbesitzer noch Conle haben sich bisher zu der Spende geäussert.

Ermittlungen in Zürich

Neben der Bundestagsverwaltung ermittelt in der Spendenaffäre seit November 2018 auch die Staatsanwaltschaft Konstanz wegen des Verdachts des Verstosses gegen das deutsche Parteiengesetz. Im März 2019 stellten die Konstanzer ein Ersuchen um Rechtshilfe an die Staatsanwaltschaft Zürich, das auch genehmigt wurde. Offenbar hoffen die Deutschen, in der Schweiz Dokumente zu finden oder Zeugenaussagen zu bekommen, die konkrete Hinweise auf die wahre Identität des Spenders oder der Spender liefern können.

Fraglich ist weiterhin, ob die Zürcher in diesem Fall überhaupt Material liefern dürfen.

Tatsächlich wurde der Zürcher Apothekenbesitzer vor einiger Zeit von der Zürcher Staatsanwaltschaft befragt, wie sein Anwalt Valentin Landmann bestätigt: «Es gab dabei aber keine neuen Erkenntnisse», so Landmann. Auch ein deutscher Polizist soll bei der Befragung dabei gewesen sein. Fraglich ist weiterhin, ob die Zürcher in diesem Fall überhaupt Material liefern dürfen. Anfang November wird der Anwalt des Apothekenbesitzers dazu seine Stellungnahme abgeben.

Landmann hat aber schon zuvor klargemacht, dass Spenden an Parteien oder Politiker aus Schweizer Sicht nicht strafbar seien. Weil damit keine doppelte Strafbarkeit gegeben sei, dürfte das in der Schweiz gesammelte Material nicht an die deutschen Behörden ausgeliefert werden.

Selbst wenn die Schweizer Justiz die Meinung des Anwalts nicht teilen sollte, wird sich der Rechtsstreit darüber wohl noch in die Länge ziehen. Die Konstanzer Ermittler werden also auf Post aus der Schweiz warten müssen.

Die Bundestagsverwaltung fordert von der AfD insgesamt fast 800'000 Euro.

Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft Zürich bestätigt, dass «Einvernahmen stattgefunden haben und andere Rechtshilfehandlungen getätigt wurden». Alle weiteren Fragen könne nur die Staatsanwaltschaft Konstanz beantworten. Zeitliche Prognosen zu den nächsten Verfahrensschritten wolle man nicht machen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz bestätigt ebenfalls lediglich, dass es in der Schweiz Einvernahmen gegeben habe.

Die AfD hat dieses Jahr bereits zwei weitere Strafbescheide von der Bundestagsverwaltung erhalten. Sie betreffen materielle Spenden, welche die AfD-Kandidaten Guido Reil und Jörg Meuthen von der Schweizer Werbeagentur Goal des SVP-Werbers Alexander Segert erhielten. Die Bundestagsverwaltung bewertet auch diese Spenden als illegal und fordert dafür von der AfD insgesamt 400'000 Euro. Die Partei will zwar dagegen klagen, soll aber für diese und weitere Strafzahlungen schon Rückstellungen von über einer Million Euro veranschlagt haben.