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Zürcher Behörden ermitteln gegen AfD

Seit November 2018 führt die Staatsanwaltschaft Konstanz ein Verfahren gegen Alice Weidel wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte. (Archiv)
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Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat beim Kanton Zürich um Rechtshilfe im Verfahren gegen die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und weitere Personen ersucht. Der Kanton Zürich hat die Ersuchen geprüft und genehmigt, da der in den Ersuchen geschilderte Sachverhalt auch Tatbestände nach Schweizer Recht erfüllt, wie es in einer Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich heisst.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird nun Zeugen einvernehmen sowie Schriftstücke sicherstellen und anschliessend prüfen, ob die Beweismittel an die Staatsanwaltschaft Konstanz herausgegeben werden können. Seit November 2018 führt die Staatsanwaltschaft Konstanz ein Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte.

Zeugen und Schriftstücke

Im Zuge dieser Ermittlungen wurde im Dezember und im Februar ein Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ersuchen beinhalten die Herausgabe von Schriftstücken sowie die Einvernahme von Zeugen im Zusammenhang mit Spenden im Namen einer Zürcher Firma für den Wahlkampf von Alice Weidel.

Nach einer vertieften rechtlichen Beurteilung hat die Zürcher Staatsanwaltschaft doppelte Strafbarkeit und die Rechtshilfefähigkeit der Ersuchen bejaht. Der geschilderte Sachverhalt erfülle die Tatbestände der Urkundenfälschung und Begünstigung nach Schweizer Recht. Das Rechtshilfeverfahren wird mit dem Entscheid darüber abgeschlossen, ob die Ergebnisse der Vollzugshandlungen an die Staatsanwaltschaft Konstanz herausgegeben werden dürfen.

Übernommen von 20 Minuten.