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Meinung

Kommentar zum Vincenz-Prozess
Ab jetzt wird es zäh

Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz (l.) und Geschäftsmann Beat Stocker vor dem Volkshaus. 
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Am ersten Tag des Vincenz-Prozesses ging es um Cabarets und Champagner, Tänzerinnen und Tinder-Dates: Viel süffisanter kann eine Verhandlung zu Wirtschaftsdelikten kaum sein.

Doch schon nach dem zweiten Prozesstag ist klar, der joviale Umgang mit Firmenkreditkarten und das private Vergnügen der Beschuldigten werden für den Prozessausgang nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das zeigt sich etwa am Plädoyer der Staatsanwälte. Der Teil zu den missbräuchlich abgerechneten Spesen wurde für jedermann verständlich vorgetragen und dauerte rund eine halbe Stunde. Die «Tour de Suisse» ins Rotlichtmilieu war schnell vorbei.

Der Teil zu den umstrittenen Firmendeals ist hingegen äusserst komplex. Es werden Vergleiche zu Bundesgerichtsurteilen gezogen, Paragrafen zitiert und Herleitungen vorgetragen, wie die Absprachen der Beschuldigten im Detail funktioniert haben sollen. Allein am Mittwoch nahmen die Erklärungen dazu mehr als 90 Minuten ein, am Donnerstag werden sie noch mehr Zeit brauchen. Rund drei Stunden sind angesagt.

«Haben Pierin Vincenz und Beat Stocker den Firmen tatsächlich geschadet, für die sie gearbeitet haben?»

Es geht nun um Fragen, die weniger einfach nachzuvollziehen sind als die Abrechnung von Club-Besuchen über die Firmenkreditkarte. Wer hat wem gegenüber eine Firmenbeteiligung verschwiegen? Wer hat wem aus welchem Grund Geld gezahlt? War es ein Darlehen oder Schmiergeld? Und welchen Wert hatten die Firmen, um die es in diesem Prozess geht, überhaupt? Waren die bezahlten Preise wirklich zu hoch? Und haben die Beschuldigten Vincenz und Stocker ihren Einfluss tatsächlich geltend gemacht, damit die Deals überhaupt zustande kamen?

Und ganz am Ende steht die 25-Millionen-Franken-Frage: Haben Pierin Vincenz und Beat Stocker den Firmen tatsächlich in betrügerischer Art geschadet, für die sie gearbeitet haben?

Für den Ausgang des Prozesses wird die Klärung dieser Fragen entscheidend sein und damit, ob an den Beschuldigten etwas hängen bleibt – abgesehen von der Aufregung um ein paar Spesen aus dem Rotlichtmilieu.