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Vincenz-Prozess im Ticker
Happiges Urteil: Gefängnisstrafe für Vincenz und seinen Partner

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich unter dem Vorsitz von Richter Sebastian Aeppli hat Pierin Vincenz der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen qualifizierten untreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

  • Vincenz wird zur einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Strafe soll vollzogen, die Untersuchungshaft von 106 Tagen angerechnet werden.

  • Vincenz-Geschäftspartner Beat Stocker wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

  • Die Anklage hatte für die beiden Hauptbeschuldigten je sechs Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch.

  • Das Urteil ist nach ersten Einschätzungen überraschend hart ausgefallen.

  • Vincenz-Anwalt Lorenz Erni hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen

Zusammenfassung: Gericht spricht Vincenz schuldig

Das Bezirksgericht hat den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen. Davon sind 106 Tage bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten.

Diese Freiheitsstrafe wird vollzogen, wie es im Urteil vom Mittwochmorgen heisst. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu 3000 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Vincenz› ebenfalls schuldig gesprochener Geschäftskollege Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die auch er absitzen muss. Eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 3000 Franken wird wie bei Vincenz aufgeschoben.

Vincenz und Stocker sollen sich versteckt an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Bei diesen Transaktionen und Übernahmen sollen Vincenz und Stocker unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Verschulden «erheblich»

Bei den Firmenbeteiligungen habe Vincenz teilweise eine hohe kriminelle Energie bewiesen. Insgesamt sei sein Verschulden «erheblich». Er habe seine hohe Vertrauensposition missbraucht. Man müsse ihm aber zugute halten, dass keine «einfachen Bürger» geschädigt worden seien. Zudem habe die Raiffeisen intern keinen richtigen Kontrollmechanismus gehabt, so der Richter.

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz verlaesst die Urteilseroeffnung des Raiffeisen-Prozesses des Zuercher Bezirksgerichts, am Mittwoch, 13. April 2022 vor dem Volkshaus in Zuerich. Das Bezirksgericht Zuerich hat am Mittwoch den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschaeftsbesorgung und Urkundenfaelschung schuldig gesprochen. In mehreren Punkten wurde er aber freigesprochen. (KEYSTONE/Michael Buholzer)

Harsch kritisiert hat er die Art der Spesenabrechnung von Vincenz. Die vielen Besuche in Stripclubs und Cabarets seien «nicht im Interesse der Raiffeisen» gewesen.

Dieses Verständnis, dass alle Auslagen unter Spesen fallen würden, gehe «deutlich zu weit», sagte der Richter. Auch Beziehungspflege habe Grenzen. Für das Bezirksgericht liegt diese Grenze bei 1000 Franken pro Lokal-Besuch, nicht mehr. Vincenz habe sich deshalb der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht.

Auch bei einem Tinder-Date, das Vincenz als «Bewerbungsgespräch» bezeichnet hatte, und bei der Renovation eines verwüsteten Hotelzimmers habe Vincenz «seine Funktion verlassen». Er habe sich deshalb auch der Veruntreuung schuldig gemacht.

Auch mehrere Freisprüche

In mehreren Punkten wurde Vincenz jedoch auch freigesprochen, weil die Staatsanwaltschaft keine stichhaltigen Belege vorlegen konnte. Der Staatsanwalt hatte eigentlich eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren gefordert. Das Gericht folgte ihm somit nur zum Teil.

Eigentlich wäre das Strafmass aber dennoch höher ausgefallen. Wegen der intensiven Berichterstattung, bei der auch aus geheimen Akten zitiert wurde, senkte das Gericht die Strafe aber um neun Monate.

Raiffeisen meldet Berufung an

Die Bankengruppe Raiffeisen hat nach dem Urteil gegen ihren ehemaligen Chef Pierin Vincenz vorsorglich Berufung gegen das Urteil angekündigt. Das weitere Vorgehen will sie als Privatklägerin nach der Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung festlegen.

Darüber hinaus gibt Raiffeisen Schweiz wegen des laufenden Verfahrens keine weiteren Stellungnahmen ab, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte. Vom Urteil habe die Bank Kenntnis genommen.

Staatsanwaltschaft zufrieden

Das Gericht ist den Anträgen der Staatsanwaltschaft weitgehend gefolgt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Denn sowohl im Zusammenhang mit den Spesen, wie auch bei den Transaktionen ist es zu Schuldsprüchen gekommen. «Obwohl das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft weitgehend gefolgt ist, warten wir das schriftliche Urteil ab und entscheiden dann, wie das weitere Vorgehen ist», so der Sprecher.

Vincenz Anwalt: «Das Urteil ist falsch»

Weder Vincenz noch Stocker wollten direkt nach der Urteilsverkündung einen Kommentar abgeben. Vincenz Anwalt Lorenz Erni sagte: «Das Urteil ist falsch. Es gibt eine Berufung.»

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz, Mitte, erscheint mit Anwalt Lorenz Erni zum Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus, am Mittwoch, 9. Februar 2022, in Zuerich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschaeftskollegen Beat Stocker Betrug sowie weitere Straftatbestaende vor. Unter anderem mit Firmendeals sowie Besuchen in Rotlicht-Etablissements auf Geschaeftsspesen. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Blitzeinschätzung: Das ist überraschend

Das Urteil erscheint auf den ersten Blick sehr hart. Die Gefängnisstrafen werden nicht zur Bewährung ausgesetzt, damit war im Vorfeld von vielen Beobachtern gerechnet worden. Auch die Freiheitsstrafe selbst von fast 4 Jahren ist happig.

Im Prozess war der Eindruck entstanden, dass bei vielen Unternehmenstransaktionen wie zum Beispiel bei Investnet oder GCL nicht klar bewiesen war, dass Vincenz überhaupt sich vorab beteiligt hatte. Das Gericht sieht dies komplett anders.

Das war es

Das schriftliche Urteil soll «irgendwann im Sommer» kommen. Es habe jetzt schon über 500 Seiten, so Richter Aeppli. Er schliesst die Verhandlung.

Aeppli erklärt die Strafe von Vincenz

Das schwerste Delikt von Vincenz seien die Machenschaften bei Investnet. Sein Profit betrug 2,9 Millionen Franken. Relativierend sei, dass die Geschädigte eine Grossbank sei und kein einfacher Bürger. Der Bank entstand kein Verlust, sondern sie machte einen geringeren Gewinn.

Die Summe der Delikte ergebe eine Freiheitsstrafe von 54 Monaten. Vincenz habe kein Geständnis abgegeben. Die Vorverurteilung in den Medien war massiv, so Aeppli. Daher wurde die Freiheitsstrafe um 9 Monate reduziert.

Gericht sieht Betrug als erwiesen an

Im Fall Commtrain folgt das Gericht voll der Argumentation der Anklage. Stocker und Vincenz haben nach Ansicht des Gerichts ihre Treuepflicht verletzt. Es ist für das Gericht erwiesen, dass Stocker und Vincenz einen Interessenkonflikt hatten: Stocker war an Commtrain beteiligt und verhandelte im Namen von Raiffeisen über eine Übernahme. Vincenz war ebenfalls an Commtrain beteiligt und war als Chef von Raiffeisen ebenfalls auf der Käuferseite vertreten.

Das Gericht sieht in dem Fall auch den Betrug als erwiesen an. Sie hätten als Auftragnehmer für ihre Arbeitgeber gehandelt, das würde eine Rechenschaft und Herausgabepflicht aller eingestrichenen Vorteile – sprich, den Verkaufsgewinn aus ihrer Commtrain-Beteiligung – begründen.

Für eine Verurteilung muss Arglist vorliegen. Auch diese sieht das Gericht als erwiesen an. Den durch die «klandestine Verschleierung» der Beteiligung sei es nicht möglich gewesen, zu erkennen, dass Vincenz und Stocker vorab an Commtrain beteiligt waren.

Richter Aeppli ordnet ein

Richter Aeppli begründet das Urteil. Das Verfahren habe einen ordentlichen Verlauf genommen. Der Artikel auf «Inside Paradeplatz», der möglicherweise aufgrund einer Bankgeheimnisverletzung entstand, sei nicht der Auslöser für die Untersuchung gewesen, sondern die interne Untersuchung der Aduno. Daraus folgten die Ermittlungen der Behörden, so Aeppli.

Das Gericht kommt nicht zum Schluss, dass das Verfahren verjährt ist. Es geht um mehrere Vorgänge über mehrere Jahre, die zusammen gehören. Die letzten Vorgänge zu Commtrain fanden 2008 statt, die Verjährung wäre damit erst 2023.

Zudem sei Herr Wüst sehr schwer krank. Deshalb wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Bezirksrichter Sebastian Aeppli verlaesst das Volkshaus beim Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts, am Dienstag, 25. Januar 2022, in Zuerich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschaeftskollegen Beat Stocker Betrug sowie weitere Straftatbestaende vor. Unter anderem mit Firmendeals sowie Besuchen in Rotlicht-Etablissements auf Geschaeftsspesen sollen sie einen unrechtmaessigen Gewinn von insgesamt 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Fuenf Mitbeschuldigte sollen gemaess Anklage in gewissen Faellen Beihilfe geleistet haben. (KEYSTONE/Michael Buholzer)

Millionenschwerer Schadenersatz

Richter Aeppli rast mit hohem Tempo durch die Urteilsverkündung. Stocker und Vincenz werden ferner zu millionenschwerem Schadenersatz für die Firmentransaktionen verurteilt. Allein im Fall Commtrain sollen sie 2,75 Millionen Franken zahlen.

Vincenz muss private Auslagen erstatten

Es geht weiter: Das Gericht verurteilt Vincenz dazu, Raiffeisen seine privaten Auslagen von rund 274'000 Franken zurückzuerstatten.

4 Jahre und Geldstrafe für Beat Stocker

Vincenz-Geschäftspartner Beat Stocker wird zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Die Haftstrafe wird vollzogen, er muss also ins Gefängnis.

Ferner wird er zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 3000 Franken verurteilt. Diese Geldstrafe wird für zwei Jahre ausgesetzt.

Beat Stocker erscheint zur Urteilseroeffnung des Raiffeisen-Prozesses des Zuercher Bezirksgerichts, am Mittwoch, 13. April 2022 vor dem Volkshaus in Zuerich. Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschaeftskollegen Beat Stocker Betrug sowie weitere Straftatbestaende vor. Unter anderem mit Firmendeals sowie Besuchen in Rotlicht-Etablissements auf Geschaeftsspesen sollen sie einen unrechtmaessigen Gewinn von insgesamt 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Fuenf Mitbeschuldigte sollen gemaess Anklage in gewissen Faellen Beihilfe geleistet haben. (KEYSTONE/Michael Buholzer)

Etter, Barbier-Mueller und Locher schuldig wegen Privatbestechung

Der Investnet-Co-Gründer Andreas Etter, der Genfer Unternehmer Barbier-Mueller sowie der Bauunternehmer Ferdinand Locher sind schuldig wegen aktiver Privatbestechung im Kontext mit den Beteiligungsgeschäften.

Drei Jahre und neun Monate: Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz

Drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz. Die Strafe wird vollzogen, die Untersuchungshaft von 106 Tagen angerechnet.

Pierin Vincenz schuldig!

Vincenz ist mit Blick auf private Auslagen im Kontext Vicesa schuldig der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen Urkundenfälschung.

Mit Blick auf die Unternehmenstransaktionen Cashgate – Aduno ist er schuldig des Betrugs, des versuchten Betrugs und der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung.

Freigesprochen wird er wegen Veruntreuung betreffend Reisen nach London und Marrakesch.

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz erscheint mit Anwalt Lorenz Erni zum Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus, am Dienstag, 22. Maerz 2022, in Zuerich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschaeftskollegen Beat Stocker Betrug sowie weitere Straftatbestaende vor. Unter anderem mit Firmendeals sowie Besuchen in Rotlicht-Etablissements auf Geschaeftsspesen. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Es geht los

Richter Sebastian Aeppli eröffnet die Verhandlung um Punkt 8.30 Uhr. «Zunächst werde ich das Urteilsdispositiv bekannt geben, dann folgt eine Kurzbegründung des Urteils.»

Heute fällt das Urteil gegen Ex-Raiffeisen-Chef

Das Bezirksgericht Zürich verkündet heute Mittwoch sein Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, seinen Geschäftskollegen Beat Stocker sowie die fünf weiteren Mitbeschuldigten. Die Urteilseröffnung beginnt um 08.30 Uhr.

Nach acht teilweise zähen Verhandlungstagen gingen die Befragungen und Plädoyers am 22. März zu Ende. Auch in seinem Schlusswort betonte Vincenz, dass er in seinen zwanzig Jahren bei Raiffeisen zwar Fehler gemacht und manchmal übertrieben habe. Er habe aber «nichts Unrechtmässiges getan».

Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und seinem Geschäftskollegen Beat Stocker, dem ehemaligen Chef der Kreditkartenfirma Aduno, unter anderem Betrug vor.

Die beiden sollen sich versteckt an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Aduno aufgekauft wurden. Bei diesen Transaktionen und Übernahmen sollen Vincenz und Stocker unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Für 200'000 Franken in Stripclubs

Vincenz wird zudem angelastet, private Auslagen auf Geschäftsspesen genommen zu haben. In der Anklageschrift sind Besuche in Stripclubs für insgesamt 200'000 Franken und private Reisen für 250'000 Franken aufgeführt. Vincenz hatte diese Ausgaben mit «Beziehungspflege zu Geschäftsleuten» begründet. Ein Tinder-Date in einem teuren Restaurant bezeichnete er als «Bewerbungsgespräch».

Pierin Vincenz betritt kurz vor der Urteilseröffnung das Zürcher Volkshaus.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für Vincenz und Stocker Freiheitsstrafen von je sechs Jahren. Fünf weitere Mitbeschuldigte sind angeklagt, weil sie Vincenz und Stocker Beihilfe geleistet haben sollen. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft bedingte und teilbedingte Freiheitsstrafen sowie in einem Fall eine Geldstrafe.

Anwälte kritisierten Anklage als «Quatsch»

Die Verteidiger der sieben Beschuldigten hatten die Anklage während des Prozesses heftig kritisiert: Sie bezeichneten dabei einzelne Passagen auch als «Quatsch» und als «beinahe schon spassig». Fakten würden konsequent ausgeblendet. Sie forderten vollumfängliche Freisprüche sowie angemessene Genugtuung für ihre Mandanten.

Die Verhandlung ist beendet

Damit schliesst Richter Aeppli die lange Hauptverhandlung.

Urteil am 13.April

Barbier-Mueller verzichtet auf eine Schlusserklärung. «Das Gericht wird sich nun zur Urteilsfindung zurückziehen», kündigt Richter Aeppli an.

«Wir brauchen einige Zeit», so Aeppli, Die Urteilseröffnung soll im Theatersaal stattfinden, in drei Wochen und einem Tag, also am Mittwoch, dem 13. April.

Um 8.30h wird das Urteil eröffnet.

Auch Etter verlangt Freispruch

Etter bedankt sich für den fairen Prozess. «Mir war es wichtig zu zeigen, wie ich es erlebt habe.» Er wisse bis heute nicht, wie sich bestimmte Dinge zugetragen haben. «Da, wo ich dabei war, ist es komplett anders gelaufen, als die Staatsanwaltschaft behauptet.» Die Staatsanwaltschaft behaupte eine «Räubergeschichte», die Behauptungen der Anklage seien «weit von der Realität entfernt.»

Als Aktionär und Geschäftsleiter von Investnet habe er stets korrekt verhalten. «In den letzten Jahren wurde ich sehr hart bestraft, für eine Tat, die ich nachweislich nicht begangen habe.»

Er hofft, dass das Gericht die Fakten nun neutral bewertet.

«Ich bin unschuldig und frei zu sprechen», schliesst Etter.