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Nothilfe wird ausgeweitet
270’000 Selbständige dürfen hoffen

Er will «Härtefälle» bei den Selbstständigerwerbenden abfedern: Wirtschaftsminister Guy Parmelin.
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Sie sind die Sekundäropfer des Lockdowns der halben Schweizer Wirtschaft: Selbstständige wie Fotografen, die zwar weiter arbeiten dürfen, aber keine Kundschaft mehr haben. Metzger und Bäcker, deren Läden geöffnet sind, die aber keine Gastrobetriebe mehr beliefern können. Und es sind die Physiotherapeutin, der Zahnarzt, die Ärztin, die ihre Praxis für Notfälle offen halten müssen, aber praktisch keine Kunden mehr haben.

Die Liste der Betroffenen ist lang. Pirmin Bischof, CVP-Ständerat und Präsident des Schweizerischen Verbands freier Berufe (SVFB), schätzt, dass 40’000 der 90’000 angeschlossenen Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Architekten und anderen Berufsgruppen «erhebliche Ausfälle in ihren Betrieben» haben.

Sie alle können nun doch noch hoffen. Am Mittwoch hat der Bundesrat angekündigt, dass die Ausweitung von Unterstützungsleistungen geprüft werde. Bis zum 8. April wird der Bund abklären, wie er helfen will. Allerdings machte Wirtschaftsminister Guy Parmelin klar, dass es hier um eine Abfederung von «Härtefällen» bei Selbstständigerwerbenden gehe.

Was darunter zu verstehen ist und über welche Kanäle mögliche Unterstützungsgelder fliessen könnten, ist offen. Laut Parmelin sind 270’000 Selbstständige betroffen. In Prüfung sind weiter Massnahmen für Reisebüros sowie den Kultur- und Sportbereich.

«Zukunftsfähige» Start-ups retten

Im Fokus stehen auch Start-ups. Die jungen Firmen haben viele Ideen, aber wenig bis keinen Umsatz. Wie der Bund das Problem zu lösen gedenkt, dürfte interessant sein. Wie verfährt man mit Start-ups, die noch keinen Umsatz vorweisen können? KMU erhalten heute innnert kürzester Zeit und zu null Zinsen einen Überbrückungskredit. Der ist jedoch an den Umsatz gekoppelt und darf maximal 10 Prozent des letztjährigen Umsatzes betragen. Und wer von den Jungunternehmern darf auf Hilfe hoffen? Bundesrat Parmelin sprach von «zukunftsfähigen» Start-ups, die man vor der Insolvenz bewahren müsse.

Wo so rasch so viel Geld fliesst, ist der Schritt zur Schummelei nicht gross, wie erste Fälle zeigen. Das Finanzdepartement und das Wirtschaftsdepartement haben deshalb den Auftrag gefasst, geeignete Massnahmen zu entwickeln, um Missbräuche bei der Verwendung von Überbrückungskrediten zu verhindern.

Geld ohne Rückzahlung gibt es nicht

Der Bundesrat reagierte an der Medienkonferenz auch auf die sich mehrenden Forderungen aus der Wirtschaft, wonach die Entschädigungen nicht mehr zurückerstattet werden sollten. Die Forderung nach A-fonds-perdu-Beiträgen sei «nicht erfüllbar». Das überfordere einerseits die bereits ausgebauten Kapazitäten der Vollzugsstellen bei Bund und Kantonen. Andererseits setze eine «zielgenaue Entschädigung» den Nachweis und die Prüfung des eingetretenen Schadens voraus. «Das wäre angesichts von Hunderttausenden von möglichen Gesuchen kaum umsetzbar», hiess es. Eine generelle Entschädigung «kann den Staatshaushalt aus dem Gleichgewicht bringen, wenn die Krise länger dauert», unterstrich Parmelin.

«Es geht nicht darum, den heutigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.»

Bundesrat Guy Parmelin

Der Wirtschaftsminister betonte mehrmals, dass es bei allen Anspruchsgruppen darum gehe, Härtefälle abzufedern. Eine generelle Kompensation von Umsatz- oder Gewinneinbussen werde nicht angestrebt. «Es geht nicht darum, den heutigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.»

Bis Dienstag sind laut Bundesrat 10,6 Milliarden Franken bei den Banken beantragt worden. Weil die dafür vorgesehenen 20 Milliarden Franken nicht ausreichen dürften, muss das Finanzdepartement dem Bundesrat bis Freitag einen Zusatzkredit zur Erhöhung des Bürgschaftsvolumens unterbreiten.

Das Gitzi wird eingelagert

Auch im Bereich Landwirtschaft will der Bundesrat die Folgen des Coronavirus abfedern. Auf die Frage, ob die Lebensmittelversorgung in der Schweiz gefährdet sei, antwortete Parmalin: «Nein, Sie müssen sich keine Sorgen um die Versorgung mit Lebensmitteln machen.» Diese sei weiterhin gesichert.

Die Schliessung der Gastronomiebetriebe hat zu einem Nachfrageinbruch bei nach Agrarprodukten geführt. Das gilt insbesondere für Gourmet-Fleisch wie Kalbfleisch, Gitzifleisch und Edelstücke beim Rindfleisch. Um den Fleischmarkt zu stabilisieren, investiert der Bundesrat drei Millionen Franken für die Einlagerung des Fleisches.

Umgekehrt ist der Absatz im Detailhandel für bestimmte Produkte, insbesondere für Eier und Butter, überproportional gestiegen. Deshalb wurden die Importkontingente erhöht. Die Bestimmungen für die Kontrolle von importierten Lebensmitteln wurden vorübergehend gelockert. Die Kontrollen könnten in dieser Krisenphase weder in der Schweiz noch im Ausland vollumfänglich sichergestellt werden, so der Bundesrat. Sie könnten deshalb später nachgeholt werden.