Femizid im Sarganserland25-Jähriger muss wegen Tötung 14 Jahre ins Gefängnis
Der Mann prügelte seine Freundin zu Tode. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat den Täter über das Strafmass des Staatsanwaltes hinaus verurteilt.

Ein 25-jähriger Mann, der 2021 seine Freundin zu Tode prügelte, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG verurteilte den Somalier am Montag wegen vorsätzlicher Tötung.
Zur Tat kam es am Abend des 23. Februar 2021. Der heute 25-jährige Beschuldigte prügelte wie früher schon oft auf seine knapp 22-jährige Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes ein. Sie erlitt tödliche Verletzungen.
Der Tod der jungen Frau war trauriger Endpunkt einer Beziehung, die als Teenager-Liebe begonnen hatte und immer toxischer wurde. Kennen gelernt hatten sich die beiden mit rund 14 beziehungsweise 16 Jahren. Als sie 2019 schwanger wurde, zogen sie zusammen in eine gemeinsame Wohnung.
Für die Schweizerin war der Somalier die «grosse Liebe». Für ihn war sie weniger wichtig. Er machte keinen Hehl aus seiner Verachtung für die Freundin. Er beschimpfte und beleidigte sie immer aggressiver, kontrollierte sie und isolierte sie zunehmend von ihrem Umfeld.
Massive Gewalt ausgeübt
Das Gericht verurteilte den Mann am Montag wegen vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und zu einer Busse von 100 Franken wegen Betäubungsmitteldelikten. Ausserdem wurde eine Landesverweisung von fünf Jahren ausgesprochen.
Es sei erwiesen, dass der Beschuldigte seine Freundin wiederholt mit Fusstritten, Gegenständen und Metallstangen geschlagen habe, sagte die vorsitzende Richterin am Montag. «Er war ausser Kontrolle und hat während rund drei Stunden in blinder Wut auf sein Opfer eingeprügelt.» Er habe die Freundin loshaben wollen.
Das Verschulden des Mannes wiege schwer. «Der Beschuldigte ist äusserst brutal vorgegangen», so die Richterin. Er habe regelmässig ohne konkreten Anlass massive Gewalt gegen seine Freundin ausgeübt. Die Eltern des Opfers und die Tochter erhalten Schadenersatz und eine Genugtuung zugesprochen. Die Kosten des Verfahrens muss der Somalier tragen.
Der Beschuldigte selbst hatte vor Gericht versichert, er habe niemals den Tod seiner Freundin gewollt. Er habe sehr viel gearbeitet und sei deshalb enorm gestresst gewesen. Er bereue, was er getan habe, und schäme sich.
Der Staatsanwalt forderte zwölf Jahre Freiheitsentzug wegen vorsätzlicher Tötung, der Verteidiger plädierte auf viereinhalb Jahre wegen fahrlässiger Tötung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
SDA/fal
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