20 Schweizer Jihad-Reisende sind noch in Irak und Syrien
Erwachsene, die in den Krieg gezogen sind, werden strafrechtlich verfolgt. Doch unter den Ausgereisten befinden sich auch Kinder.
Noch rund 20 Jihad-Reisende mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Doppelbürgerschaft befinden sich derzeit im Kriegsgebiet im Irak und in Syrien. Es handelt sich um Frauen, Männer und Kinder. Wegen der Instabilität vor Ort kann sich diese Zahl schnell ändern.
Der Nachrichtendienst des Bundes geht seit 2001 Jihad-Reisenden nach, die aus der Schweiz in den Krieg in Syrien oder im Irak gereist sind oder sich aktuell im Kriegsgebiet aufhalten, wie der Dienst am Donnerstag in einem Mail an die Nachrichtenagentur Keystone-SDA festhielt.
Im November 2018 bezifferte der Nachrichtendienst die Zahl der mit jihadistischer Motivation Ausgereisten auf 93, gleich viel wie im August des Vorjahres. Unter diesen Fällen befinden sich 31 Personen, die über eine schweizerische Staatsangehörigkeit verfügen (davon 18 Doppelbürger) sowie ein Dutzend Frauen mit Verbindungen zur Schweiz.
Die übrigen Fälle betreffen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen oder eine Verbindung zur Schweiz aufweisen. Von den von 2001 bis heute erfassten 93 Jihad-Reisenden begaben sich 78 nach Syrien und in den Irak sowie 15 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan, und eine Person reiste auf die Philippinen.
Etwa 20 Kinder unter zwölf Jahren sind ebenfalls auf der Liste. Davon haben sechs mindestens einen Elternteil mit schweizerischer Nationalität.
Seit 2016 reiste niemand mehr mit jihadistischer Motivation aus. Von den 93 Jihad-Reisenden seit 2001 sind 33 gestorben, 27 davon bestätigt. 16 sind zurück in der Schweiz, wovon 13 Fälle bestätigt sind.
Schwierige Herausforderungen
Erwachsene, die in den Krieg gezogen sind, werden strafrechtlich verfolgt. Die Frage der Kinder wird von Fall zu Fall beurteilt.
Der Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden mit Schweizer Staatsangehörigkeit und die Sicherstellung ihrer strafrechtlichen Verfolgung beinhalten gemäss dem Nachrichtendienst grundsätzlich und in der Praxis schwierige Herausforderungen.
So stellen sich gerade im Fall jener terroristisch motivierten Reisenden, die derzeit im irakisch-syrischen Grenzgebiet inhaftiert sind oder sich in einem Camp befinden, zahlreiche komplexe humanitäre, rechtliche und logistische Fragen.
Gestützt auf ein von den betroffenen Departementen (VBS, EDA und EJPD) gemeinsam erarbeitetes Dokument behandelt der Sicherheitsausschuss des Bundesrates das Thema im Hinblick auf einen Entscheid des Regierung. Dieser steht zur Zeit aus.
SDA/sep
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