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Brief an den Bundesrat
Finanzierung der 13. AHV-Rente droht zu scheitern

Nationalraetin Mattea Meyer, SP-ZH, Vania Alleva, Praesidentin Unia, und Pierre-Yves Maillard, Praesident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, von links, freuen sich ueber die erste Prognose zum Abstimmungsergebnis zur 13. AHV Rente Initiative, am Sonntag, 3. Maerz 2024, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider).
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Es war ein deutliches Ja: Mit 58 Prozent hat die Stimmbevölkerung am 3. März die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Nur drei Wochen später hat der Bundesrat Vorschläge für die Finanzierung präsentiert. Er sieht zwei Varianten vor. Die erste: eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV um 0,8 Prozentpunkte. Die zweite: eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 Prozentpunkte und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Die Lohnbeiträge würden dabei hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Im Juni soll die Vernehmlassung dazu beginnen. Doch die Vorschläge kamen schlecht an, das zeigten schon die ersten Reaktionen. Die bürgerlichen Parteien, die die Initiative bekämpft hatten, blieben bei ihrem Widerstand gegen zusätzliche Lohnabzüge und höhere Mehrwertsteuern. Die SVP lehnte sie rundweg ab, die FDP warnte vor überstürztem Handeln, die Mitte forderte andere Ansätze.

Finanzierung an höheres Rentenalter koppeln?

Nun hat die Sozialkommission des Nationalrats etwas Ungewöhnliches entschieden: Sie möchte gar nicht erst über eine Vorlage zur Finanzierung der 13. AHV-Rente beraten. Die Kommission fordert den Bundesrat in einem Brief auf, darauf zu verzichten. Stattdessen soll die Regierung die Massnahmen zur Finanzierung der 13. Rente in die nächste grosse Reform einfliessen lassen – eine Reform mit «strukturellen Massnahmen» zur AHV. Das beschloss die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Zu den «strukturellen Massnahmen» könnte auch eine Erhöhung des Rentenalters zählen – ein Schritt, den die Stimmbevölkerung abgelehnt hat. Fest steht: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente würde an Reformmassnahmen gekoppelt. Würde das Stimmvolk diese in einer Volksabstimmung ablehnen, gälte das Nein auch für die Finanzierung der 13. AHV-Rente.

Die SP, die für die 13. AHV-Rente gekämpft hatte, reagiert empört auf den Entscheid. «Das ist absolut skandalös», sagt SP-Co-Fraktionschefin Samira Marti. Die bürgerlichen Parteien seien schlechte Verlierer. «Die Bevölkerung hat mit fast 60 Prozent Ja gesagt zum besseren Schutz der Kaufkraft.» Dieser Entscheid müsse jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden, ohne die AHV zu schwächen.

Dem Bundesrat Leerlauf ersparen

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt sagt, die Kommission wolle dem Bundesrat mit dem Brief Leerlauf ersparen: «Bringt er die geplante Vorlage, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie scheitert.» Deshalb sei es besser, jetzt schon zu signalisieren, dass das der falsche Weg sei. Der Bundesrat solle lieber möglichst bald ein grosses Reformpaket vorlegen, das die AHV längerfristig sichere und nicht bloss zusätzliche Steuererhöhungen vorsehe. Auf die Frage, ob dieses Reformpaket auch ein höheres Rentenalter beinhalten soll, sagt Silberschmidt: «Das ist vorerst Sache des Bundesrats.»

Geht es nach dem Willen der Kommission, müsste die 13. AHV-Rente, die ab 2026 ausbezahlt wird, einige Jahre über den AHV-Fonds finanziert werden. Davor hatte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider gewarnt, als sie die Vorschläge des Bundesrats präsentierte. Das Parlament sei verpflichtet, die Finanzierung des Volksentscheides sicherzustellen, sagte sie. Ihr Plan sieht vor, dass die nötigen Gesetzesänderungen innerhalb eines Jahres beschlossen werden.

Sollte das Parlament oder das Stimmvolk die Finanzierung der 13. AHV-Rente ablehnen, müsste im ersten Jahr der AHV-Fonds herhalten, sagte Baume-Schneider Ende März. «Danach muss man die politische Verantwortung wahrnehmen.» 

Bundesbeitrag nicht senken

Die 13. AHV-Rente verursacht ab 2026 zusätzliche Kosten von 4,1 Milliarden Franken, wovon der Bund nach geltender Regelung 20,2 Prozent übernehmen muss, also rund 840 Millionen Franken. Die Zusatzausgaben der AHV steigen bis 2030 auf 5 Milliarden, der Bundesbeitrag auf eine Milliarde.

Der Bundesrat will aber, dass dem Bund wegen der 13. AHV-Rente keine Zusatzkosten entstehen. Deshalb will er den Anteil des Bundes an der AHV-Finanzierung ab 2026 auf 18,7 Prozent reduzieren, bis eine neue AHV-Reform vorliegt. Weil der AHV dadurch ab 2026 Geld fehlt, schlägt der Bundesrat für diese Zeit zusätzliche Beitrags- und Steuererhöhungen vor.

Auch das will die Nationalratskommission nicht: Für den Fall, dass der Bundesrat trotz des Briefes vor der nächsten grossen AHV-Reform eine Vorlage für die Finanzierung der 13. Rente beschliesst, soll er den Bundesbeitrag nicht senken.

Ja sagte die Kommission dagegen zu einer 13. Rente für IV-Rentnerinnen und -Rentner. Das hat sie ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen. Der Zuschlag soll zu keiner Reduktion der Ergänzungsleistungen führen.