Lohnbeiträge vom TischBundesrat will 13. AHV-Rente mit höherer Mehrwertsteuer finanzieren
Der Bundesrat hat bei der Umsetzung und der Finanzierung der 13. AHV-Rente eine Kehrtwende vollzogen: Sie soll über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Elisabeth Baume-Schneider informierte an einer Medienkonferenz.
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Bundesrat will 13. AHV-Rente mit höherer Mehrwertsteuer finanzieren
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente unternimmt der Bundesrat eine Kehrtwende: Die Mehrwertsteuer soll dafür erhöht werden. Erst im Herbst will er festlegen, um wie viel. Das Parlament soll von der Wintersession an über die Vorlage beraten.
Der Bundesrat berücksichtigte den Rechnungsfehler bei den finanziellen Aussichten für die AHV. Die Ausgaben für die Alters- und Hinterlassenenversicherung dürften 2033 rund 4 Milliarden Franken tiefer ausfallen als bisher angenommen.
Rechenfehler hat wenig Einfluss
Die Kosten der 13. AHV-Rente liegen 2026 bei rund 4,2 Milliarden und 2030 bei knapp 5 Milliarden Franken, wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb. Die korrigierten Finanzperspektiven hätten wenig Einfluss darauf.
Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einführung des «Dreizehnten» wie bereits mitgeteilt ab 2026 negativ. Gemäss den neuen Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) wächst das Defizit in den Folgejahren weniger schnell.
Daher erachtet der Bundesrat die Erhöhung der Mehrwertsteuer als angemessen für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Er ist zudem der Ansicht, dass die 13. Rente von Beginn weg nachhaltig finanziert werden sollte.
Eigene Varianten überraschend versenkt
In der Vernehmlassung im Frühsommer hatte er dazu noch zwei Finanzierungsvarianten zur Diskussion gestellt: eine mit höheren Lohnbeiträgen allein und eine zweite mit einer Kombination von höheren Lohnbeiträgen und mehr Mehrwertsteuer. Die zweite Option habe eine Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt, schrieb der Bundesrat.
Dennoch dürfte es die Erhöhung der Mehrwertsteuer schwer haben im Parlament. SVP und FDP lehnten Steuererhöhungen für die 13. Rente rundweg ab. Die Mitte-Partei, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband hingegen befürworteten eine höhere Mehrwertsteuer.
Und die SP erinnerte daran, dass sie im Abstimmungskampf für den «Dreizehnten» für höhere Lohnbeiträge plädiert habe. Auch die Grünen stellten sich hinter höhere Lohnbeiträge.
Bundesrat will weniger zahlen
Etwas nachgegeben hat der Bundesrat beim Bundesbeitrag an die höheren AHV-Ausgaben: Statt der Senkung von 20,2 Prozent der Ausgaben auf 18,7 Prozent schlägt er nun eine Senkung auf 19,5 Prozent vor. Damit trage der Bundeshaushalt 2030 rund 500 Millionen Franken an die 13. AHV-Rente bei, schrieb er.
Auch die Kürzung des Bundesbeitrages soll aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer gedeckt werden, schrieb er nun. Und zwar so, dass 2030 ein Fondsstand von 100 Prozent der AHV-Ausgaben erreicht wird. Wie stark die Mehrwertsteuer erhöht werden soll, will der Bundesrat im Herbst aufgrund der Finanzperspektiven der AHV bestimmen.
Zudem will der Bundesrat daran festhalten, die 13. AHV-Rente ab 2026 jährlich im Dezember auszuzahlen. In der Vernehmlassung habe dies eine deutliche Mehrheit unterstützt, schrieb er dazu.
Botschaft im Herbst
Die Botschaft ans Parlament will der Bundesrat im Herbst vorlegen. In der kommenden Wintersession und der Frühjahrssession 2025 sollen die Räte die Vorlage beraten können. Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente hatten die Stimmenden im März 2024 gutgeheissen.
Für die Gesetzesänderungen für die Umsetzung der 13. Rente und für deren Finanzierung will der Bundesrat zwei Vorlagen ausarbeiten. Dadurch sei sichergestellt, dass die Gesetzesanpassungen zur Umsetzung des Volksentscheids in Kraft treten könnten, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte, schrieb er.
Eine Änderung der Mehrwertsteuer muss zwingend an die Urne. Gegen die Gesetzesänderungen kann das Referendum ergriffen werden. (SDA/fem)
Medienkonferenz beendet
Somit endet die Medienkonferenz mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Wird die Kaufkraft jetzt doch geschwächt?
Nächste Frage: Vor der Abstimmung war ein grosses Argument, dass die Kaufkraft durch die 13. AHV-Rente nicht geschwächt werden darf. Eine Mehrwertsteuer-Erhöhung mache aber genau das, findet ein Journalist. «Man hat jetzt gesehen, dass es nur eine kleinere Erhöhung braucht. Aber ja, es hat etwas mit der Kaufkraft zu tun», sagt Baume-Schneider. Die neue Lösung sei aber angepasst an die neue aktuelle Lage.
Mehrwertsteuer-Erhöhung kommt an die Urne
Baume-Schneider kündigt ein Paket mit zwei Vorlagen an: Die Mehrwertsteueränderung kommt zur Abstimmung vor das Volk, und gegen die Gesetzesänderungen kann das Referendum ergriffen werden. Was passiert, wenn eine Erhöhung an der Urne versenkt wird? «Dann müsste schnell eine alternative Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden. Das Volk hat ein Recht auf eine Auszahlung ab 2026.»
Vorschläge enthielten andere Szenarien
Erste Frage der Journalisten: Warum enthielt keiner der beiden Vorschläge des Bundesrats das jetzige Szenario einer Finanzierung ausschliesslich über eine Mehrwertsteuer-Erhöhung? Die erste Variante über Lohnbeiträge sei chancenlos gewesen, sagt Baume-Schneider. Weil der Finanzierungsbedarf aufgrund der angepassten AHV-Finanzperspektiven nun geringer ausfalle als erwartet, bevorzuge der Bundesrat neu eine reine Mehrwertsteuererhöhung statt einem Kompromiss, wie ihn der zweite Vorschlag vorgesehen hatte, so die Bundesrätin.
Fragerunde beginnt
Die Bundesrätin beendet ihre Ausführungen. Zeit für Fragen.
Bund will weniger zahlen
Der Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben soll von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent gesenkt werden. Im Jahr 2030 würde er damit 500 Millionen Franken an die 13. AHV-Rente zahlen. Das ist ein Einlenken: Eigentlich wollte der Bund sich gar nicht an der 13. Rente beteiligen und seinen Anteil entsprechend senken.
Warten auf korrigierte Zahlen
Sobald die korrigierten Finanzperspektiven vorliegen, soll klar werden, wie stark die Mehrwertsteuer erhöht werden müsse, sagt Baume-Schneider. Die Zahlen werden im Herbst erwartet. Auch auf mehrfache Nachfrage von Journalisten lässt sich die Bundesrätin nicht überreden, dazu eine Zahl oder einen Bereich zu benennen.
Medienkonferenz eröffnet
Elisabeth Baume-Schneider begrüsst die Journalisten und kommt direkt zur Sache: Der Bundesrat habe an seiner heutigen Sitzung die ersten Eckpunkte zur Umsetzung der 13. AHV-Rente beschlossen. Sie soll ab 2026 ausbezahlt und über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Sie betont, dass mit der Einführung der Rente auch die Finanzierungsfrage bereits gelöst sein muss. Vom Tisch sind offenbar die beiden Vorschläge, die der Bund in die Vernehmlassung geschickt hatte: Sie sahen entweder Lohnbeiträge oder einen Mix aus Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuererhöhung vor.
AHV-Rechnungsfehler hat wenig Einfluss
Die Kosten der 13. AHV-Rente liegen 2026 bei rund 4,2 Milliarden und 2030 bei knapp 5 Milliarden Franken, wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb. Die korrigierten Finanzperspektiven hätten wenig Einfluss darauf.
Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einführung des «Dreizehnten» wie bereits mitgeteilt ab 2026 negativ. Gemäss den neuen Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) wächst das Defizit in den Folgejahren weniger schnell. (SDA)
Ausgangslage
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider informiert heute an einer Medienkonferenz zur geplanten Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die Initiative wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund im Mai 2021 eingereicht. Volk und Stände haben die Initiative am 3. März 2024 angenommen, die Neuerungen treten 2026 in Kraft. Die 13. Rente verursacht Mehrkosten, welche die AHV schnell in Schieflage bringen würde.
Da die Initiative keine Angaben dazu gemacht hat, wie die zusätzlichen Kosten pro Jahr finanziert werden sollen, muss vom Parlament bestimmt werden, woher die nötigen Mehreinnahmen kommen. In Frage kamen höhere Lohnbeiträge, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere Finanzierungsmassnahmen oder eine Kombination davon. Der Bundesrat hatte dafür zwei Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt: In der ersten Variante wären die Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte erhöht worden. Die zweite Variante sah einen Mix von Lohnbeiträgen (plus 0,5 Prozentpunkte) und einer höheren Mehrwertsteuer (plus 0,4 Prozentpunkte) vor.
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