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Nach erneuten Vorfällen
Wallis und Graubünden geben drei Wölfe zum Abschuss frei

Dürfen nach einem erneuten Angriff abgeschossen werden: Die Beverin-Jungwölfe beim Herumtollen. Hier in einer Aufnahme aus dem Jahr 2019.
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Die Kantone Graubünden und Wallis haben drei Wölfe zum Abschuss freigegeben. Im Bündnerland soll die Wildhut nach zwei Angriffen auf Kühe zwei Jungwölfe des problematischen Beverinrudels schiessen. Ein Wolf in der Region Val d’Illiez im Wallis hat die gesetzliche Schadengrenze überschritten.

Das Beverinrudel hatte am Mittwochabend am Schamserberg eine Mutterkuh angegriffen und so schwer verletzt, dass sie getötet werden musste. Bereits vor fünf Tagen hatte das Rudel eine Mutterkuh gerissen. Wie der Bündner Regierungsrat am Freitag mitteilte, ist das Bundesamt für Umwelt mit dem Abschuss einverstanden.

Das Ziel des Kantons bleibe indessen die Entfernung des gesamten Beverin-Rudels und insbesondere der Abschuss des besonders auffälligen Vatertiers. Die gesetzlich vorgegebene Schadenschwelle sei bereits vor den beiden jüngsten Vorfällen erreicht worden.

Nun gibt es gemäss der Mitteilung Hinweise, dass das Beverin-Wolfsrudel Nachwuchs bekommen hat. Der Abschuss der zwei Jungtiere ist laut den Kantonsbehörden eine dringliche Sofortmassnahme zur Vergrämung der Wölfe.

Nun gibt es gemäss der Mitteilung Hinweise, dass das Beverin-Wolfsrudel Nachwuchs bekommen hat. Der Abschuss der zwei Jungtiere ist laut den Kantonsbehörden eine dringliche Sofortmassnahme zur Vergrämung der Wölfe.

Naturschutzorganisationen forderten Abschuss

Auch Naturschutzorganisationen forderten am Freitag nach den beiden ausserordentlichen Rissen die Dezimierung des Problemrudels. Es richte besonders viel Schaden an, schrieben WWF, Pro Natura und die Gruppe Wolf Schweiz in einer gemeinsamen Mitteilung.

M92, das Leittier des Beverin-Rudels, mit Beute. Aufnahme einer Fotofalle, 2019.

Deshalb würden die Organisationen «rasches und zielgerichtetes Handeln durch Abschüsse von Jungwölfen unterstützten», hiess es. Auch einen Abschuss des Leitwolfes würden sie befürworten. Es sei offensichtlich, dass sich dessen Verhalten nicht mehr ändern lasse. Hingegen sprechen sich die Organisationen gegen die Tötung des ganzen Rudels aus. Dies sei rechtlich nicht zulässig.

«Wolfs»-Notstand in Graubünden

Die SVP Graubünden verlangte am Donnerstag die Tötung des ganzen Beverinrudels. Werde nichts unternommen, könne Selbstjustiz nicht ausgeschlossen werden, drohte die Partei. Die Situation sei den Landwirtinnen und Landwirten nicht länger zumutbar.

Bereits am Mittwoch hatten der Bündner Bauernverband und der Bündner Älpler Verein in einer gemeinsamen Mitteilung grosse Sorgen um die Sicherheit des Alppersonal geäussert. Viele Älplerinnen und Älpler könnten ihre Arbeit «nur noch unter grosser Anspannung» verrichten. Sie forderten von Bund und Kanton, unverzüglich den «Wolfs-Notstand» zu erklären.

Abschussbewilligung im Wallis

Neben den beiden Bündner Jungwölfen soll auch einem Exemplar im Wallis das letzte Stündlein schlagen. Staatsrat Frédéric Favre (FDP) gab am Freitag einen Wolf in der Region Val d’Illiez zum Abschuss frei. Das Tier hatte zwölf Nutztiere auf geschützten Alpweiden gerissen.

Die seit Juli 2021 gültige revidierte Verordnung des Jagdgesetzes erlaubt den Abschuss eines Wolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Nutztiere auf geschützten oder nicht schützbaren Alpen gerissen hat. Die Bedingungen für den Abschuss seien also erfüllt, teilte der Kanton Wallis mit.

Auch der Kanton Wallis hat Probleme mit den Wölfen – er forderte vom Bund eine Notverordnung.

Der Abschuss ist ab dem 22. Juli – dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt – im Val d’Illiez erlaubt. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hat 60 Tage Zeit für die Vollstreckung. Zuletzt hatte die Walliser Wildhut Ende Mai in der Region Schattenberge-Augstbord einen Wolf erlegt.

Bund erinnert an Massnahmen

Auch der Kanton Wallis forderte vom Bund eine Notverordnung. Der Bund hatte für diese Forderung kein Musikgehör. In seiner Antwort erinnert der Bundesrat daran, dass er die Jagdverordnung bereits angepasst habe. Die Schwelle für einen Abschuss wurde demnach «deutlich gesenkt».

Der Bundesrat verweist darauf, dass das Parlament einen neuen Entwurf zur Änderung des Jagdgesetzes ausarbeite, um präventive Abschüsse von Wölfen zu ermöglichen. Die Landesregierung macht zudem geltend, dass die meisten Nutztiere auf ungeschützten Alpen angegriffen werden.

Weiter betont sie, dass das Parlament auf den Alpsommer 2022 hin zusätzliche 5,7 Millionen Franken für den Herdenschutz bewilligt hat. Damit stünden insgesamt 9,4 Millionen Franken zur Verfügung.

Der Schweizer Bauernverband kritisierte diese «Vertröstungen». Sein Präsident Markus Ritter kündigte an, Druck für eine rasche Revision des Jagdgesetzes zu machen.

SDA/lif/fal