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Schweizer in Hongkong vor Gericht
Zur falschen Zeit am falschen Ort

Ihm droht eine einjährige Haftstrafe: Der Westschweizer Fotograf Marc Progin steht am Mittwoch vor einem Hongkonger Gericht. 
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Anfang Oktober 2019 erreichen die Proteste in Hongkong bezüglich der Brutalität ihren vorläufigen Höhepunkt. Demonstranten und Polizisten liefern sich blutige Gefechte. Laut Medienberichten schiesst die Polizei teils mit scharfer Munition, manche Demonstranten setzen Geschäfte und Teile der U-Bahn in Brand. Der Westschweizer Fotograf Marc Progin ist vor Ort, als Demonstranten einen chinesischen Banker bedrängen. Ein Mann in Sturmhaube schlägt auf diesen ein. Progin hält die Szene fest.

In den sozialen Netzwerken machen sich später zahlreiche Anhänger der Pekinger Regierung auf die Jagd nach dem Angreifer. Sie durchstöbern Bildmaterial von Demonstranten, fündig werden sie nicht. In den Fokus gerät jedoch der einzige auf den Bildern erkennbare «Westler»: Marc Progin. Er wird beschuldigt, die Unordnung überhaupt erst geschaffen zu haben. Progin und seine Familie erhalten Drohungen per Post und im Internet. Am 23. Dezember 2019 steckt ihn die Polizei für zwölf Stunden in Haft. Er zahlt eine Kaution und kommt frei, wird in den Folgemonaten jedoch wiederholt vernommen.

Aus dem Schneider ist er fast ein Jahr nach den Ereignissen immer noch nicht, es kommt zum Prozess: Diesen Mittwoch und Donnerstag muss sich Progin vor einem Hongkonger Gericht verantworten, wie das Westschweizer Fernsehen RTS am Sonntag publik machte. Der Vorwurf: Unruhestiftung und Mittäterschaft beim Angriff auf den chinesischen Bankier. Im schlimmsten Fall droht ihm eine einjährige Haftstrafe.

Progin dementiert die Vorwürfe gegen ihn, macht unter anderem das angespannte Klima in der Millionen-Metropole für das Vorgehen der Behörden verantwortlich. Seit Anfang der Proteste sei von der Einmischung ausländischer Agenten die Rede gewesen, welche Unruhe stifteten. An diesem Tag sei er der einzige «Fremde» vor Ort gewesen. «Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort.»

Mit dem Velo könne er alles sehen, sagt Progin. Im Alter von 71 Jahren unternahm er eine 3500 Kilometer lange Tour durch die Wüstenlandschaft Gobi in der Mongolei. 

Der gelernte Uhrenmacher aus Peseux im Kanton Neuenburg ist sich herausfordernde Situationen gewöhnt. Auch im fortgeschrittenen Alter legt er mit seinem Fahrrad kilometerlange Touren durch die mongolische Wüstenlandschaft zurück. Mit 71 Jahren fuhr er rund 3500 Kilometer durch das sandige Gobi. Niemand habe damals geglaubt, dass er das schaffen würde, schrieb Marc Progin in einem Gastbeitrag für die «South China Morning Post».

Doch das Velo hat für Progin nicht nur einen sportlichen Hintergrund. Mit dem Velo könne er alles sehen, sagte der Unternehmer einst in einem Interview. Bei seinen zahlreichen Trips durch die unberührte mongolische Landschaft machte der Romand Tausende Fotos und präsentierte sie an diversen Ausstellungen. Für den heute 75-Jährigen haben die Ausflüge, entweder auf dem Rad, zu Fuss oder gar Kamel, eine beinahe spirituelle Wirkung: «Wenn du Tage in der Wüste verbringst und es gibt nichts vor und hinter dir und du bewegst dich immer weiter, erweitert das deinen Horizont. Es ist schön – du lebst im Moment.»

Schweizer Konsulat wohnt Prozess bei

Seinen Wohnort hat Progin jedoch seit mehr als vierzig Jahren in Hongkong. Er bezeichnet sich selbst als «Teil des Inventars». In der Millionen-Metropole gründete Progin ein eigenes Unternehmen, mit welchem er die Interessen von Schweizer Uhrenfirmen auf dem asiatischen Markt vertrat. Ausserdem machte er es sich zur Pflicht, die Entwicklung der Millionen-Metropole fotografisch festzuhalten. Dabei strebt er nach eigenen Aussagen eine möglichst unverfälschte Abbildung der Gesellschaft an. «Wenn man als Fotograf über Leute berichten möchte, sollte man dies auch wahrheitsgetreu machen. Du möchtest keine Fashion Show, und Hongkong kann eine Fashion Show sein.»

Progin gibt sich bezüglich der Gerichtsverhandlung am Mittwoch und Donnerstag zuversichtlich. Das Schweizer Konsulat habe Kontakt mit ihm aufgenommen und ihm rechtliche Unterstützung angeboten. Das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten bestätigt auf Anfrage, von der Verhaftung Kenntnis zu haben. «Das Schweizerische Generalkonsulat in Hongkong steht in Kontakt mit den zuständigen lokalen Behörden und diesem Mitbürger. Das Generalkonsulat unterstützt ihn im Rahmen des konsularischen Schutzes», so ein Sprecher. Angesichts des «besonderen» Kontextes werde die Schweizer Vertretung vor Ort vor Gericht gehen, um der Anhörung beizuwohnen.