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Kritik des Preisüberwachers
Eltern zahlen zu viel fürs Klassenlager

Rickenbach , 03.09.2018 / Outdoor Klassenlager Übung Zeltaufstellen im Wald . Bild: Nathalie Guinand
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Der eidgenössische Preisüberwacher Stefan Meierhans hat die Beiträge überprüft, die Schweizer Schulen für die Verpflegung in obligatorischen Lagern und auf Exkursionen einziehen. Den Anstoss dazu haben ihm Beschwerden von unzufriedenen Eltern gegeben, die auf den in der Verfassung garantierten unentgeltlichen Volksschulunterricht pochten.

Am Dienstag hat Meierhans seinen Prüfbericht veröffentlicht. Demnach müssen die Eltern in etlichen Kantonen zu viel zahlen, auch im Kanton Zürich. Der Preisüberwacher stützt sich bei seiner Einschätzung auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2017.

Dieses besagt, dass von den Eltern lediglich jener Betrag für die Verpflegung eingezogen werden darf, den sie sparen, wenn ihre Kinder nicht zu Hause essen. Das sind für das Bundesgericht zwischen 10 und 16 Franken pro Tag, je nach Alter der Kinder.

Im Kanton Zürich können die Schulen maximal 22 Franken pro Tag verlangen, so hat es das Volksschulamt in einer Verfügung verbindlich festgelegt.

Preisüberwacher Stefan Meierhans geht noch weiter als das Bundesgericht: Nach ihm dürften es maximal 8 Franken sein. Er bezieht sich dabei auf aktuelle Zahlen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) und auf die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik.

Meierhans schreibt in seinem Bericht: «8 Franken pro Tag und Kind stellen deshalb eine nicht zu überschreitende Obergrenze dar, da sonst der Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht verletzt wird.»

Volksschulamt wehrt sich

Beim Zürcher Volksschulamt nimmt man den Entscheid zur Kenntnis und prüft, ob eine Anpassung der Verfügung notwendig ist. Eine Sprecherin des Amtes betont aber, dass es sich um Maximalvorgaben handelt und die Gemeinden einkommensabhängige Beiträge erheben können. So verlangt etwa die Stadt Zürich in den Tagesschulen für eine Mittagsverpflegung 6 Franken, einkommensschwache Eltern zahlen 4.50 Franken.

Die Verpflegungstarife der Zürcher Schulen seien bei den Eltern gut akzeptiert, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Kantonsrat aus dem Jahr 2018.

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil beispielhaft auf die Verfügung des Zürcher Volksschulamtes verwiesen. Aus diesem Grund geht der Regierungsrat davon aus, dass die Zürcher Regelung rechtens ist. Daran hat sich laut der Sprecherin des Volksschulamtes bis heute nichts geändert.