AboGeplante Lockerung des Raser-ArtikelsZürcher Strafverfolger kritisieren den Bundesrat
Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang: Die Staatsanwaltschaft nutzt ein schlimmes Raserdelikt zur öffentlichen Kritik an einer geplanten Gesetzesänderung.
Es kommt eher selten vor, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus ankündigt, wenn sie in einem aktuellen Fall Anklage erhebt. Sie tut das bei Fällen, die von einem sehr grossen öffentlichen Interesse sind, oder wenn die Medien schon im Vorfeld breit berichtet haben. Noch ungewöhnlicher ist es, wenn sie in ihrer Mitteilung klare politische Ansagen macht. Dies hat die Zürcher Staatsanwaltschaft am Freitag getan.