AboGrundsatzurteil des BundesgerichtsZürcher Staatsanwaltschaft hat ein Problem mit Kryptogeld
Wie verwertet man beschlagnahmtes Kryptogeld? Der Betroffene wehrt sich gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Das Bundesgericht gibt ihm recht.
Im Herbst 2019 hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die Kryptobestände einer Person gesperrt, gegen die sie eine Strafuntersuchung führte. Verdacht: Geldwäscherei. Ein Jahr später beauftragte sie das Unternehmen, bei dem die Bestände lagerten, sämtliche Vermögenswerte auf eine Firma zu übertragen, die die Bestände in Schweizer Franken konvertieren und der Staatsanwaltschaft überweisen wird.