Zürcher SpitalkriseSpital Wetzikon reicht Beschwerde gegen Regierungsratsentscheid ein
180 Millionen wollte das Oberländer Spital vom Kanton – und erhielt eine Absage. Nun reicht es gegen den Entscheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.

Mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung in der Höhe von 180 Millionen Franken wandte sich das GZO Spital Wetzikon im Februar an den Regierungsrat. Am Donnerstag wurde klar: Das Spital erhält kein Geld vom Kanton.
Der Entscheid bringt das Oberländer Spital in eine prekäre Lage. Denn bereits bis im Juni muss es nun auf einem anderen Weg den Millionenbetrag beschaffen. Dann wird die Rückzahlung der Obligationenanleihe in Zusammenhang mit dem aktuell im Bau befindlichen Neubau fällig.
Doch das Wetziker Spital will den Beschluss des Regierungsrats nicht akzeptieren. Dies gab Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig am Freitagabend bekannt. Das Spital wird mit einer entsprechenden Beschwerde an das Verwaltungsgericht gelangen.
Verwaltungsratspräsident: «Lagebeurteilung ist falsch»
«Wir sind mit einzelnen Aussagen bezüglich der Relevanz des Spitals nicht einverstanden», begründet Kündig den Weiterzug. Bereits am Donnerstag hatte er sein Unverständnis über die Beurteilung durch den Kanton deutlich gemacht: «Die Aussagen in ihrer Härte treffen uns», sagte er.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion begründete ihren Entscheid damit, dass das Spital Wetzikon «nicht unverzichtbar» für die Gesundheitsversorgung im Kanton sei. Deshalb seien die Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung gesetzlich nicht gegeben.
«Die Lagebeurteilung ist falsch», sagt Jörg Kündig am Freitag. Das Spital Wetzikon sei systemrelevant und entsprechend unverzichtbar. Er bezieht sich unter anderem auf die erst kürzlich erteilten Leistungsaufträge, die auch den Aufbau einer neuen sogenannten Stroke-Unit beinhalten.
Insbesondere verweist er auf die durch das Spital Wetzikon sichergestellte medizinische Notfallversorgung. Gerade angesichts der stetig steigenden Fallzahlen in den Notfallaufnahmen und aufgrund der verkehrstechnisch schwierigen Situation im Oberland sei es entscheidend, dass die Bevölkerung auf eine nahe, zeitgerechte Versorgung zählen könne. Die detaillierten Argumente für den Rekurs würden aber nun aufbereitet und eingereicht.
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