Weitergabe von StaatsbeiträgenKirche bezahlt noch keine Beiträge an Muslime und Orthodoxe
Die beiden grossen Kirchen des Kantons Zürich wollen orthodoxen und muslimischen Gemeinschaften je eine Million Franken ihres Budgets schenken. Das reformierte Kirchenparlament sagte grundsätzlich ja, will aber Nachbesserungen.
Die zwei grössten Kirchen in Zürich, die reformierte und die katholische Kirche, möchten ihre Staatsbeiträge teilen. Konkret wollen sie Geld, das sie regelmässig aus der Kantonskasse erhalten, an Religionsgemeinschaften weitergeben, die keine solchen Beiträge erhalten.
Doch daraus wird vorläufig noch nichts. Denn die Synode, das reformierte Kirchenparlament, hat den Antrag des Kirchenrates zurückgewiesen, wie sie mitteilt.
Die Synode behandelte am Dienstag das ökumenische Tätigkeitsprogramm für die Jahre 2026 bis 2031. Dieses Programm ist eine Voraussetzung für die Beiträge von jährlich 50 Millionen Franken, die der Kantonsrat jeweils alle sechs Jahre für die anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften bewilligt.
«Gesellschaftlicher Nutzen»
Anerkannt sind im Kanton Zürich fünf Religionsgemeinschaften, drei christliche und zwei jüdische. Die 50 Millionen werden für Leistungen ausbezahlt, welche diese unter anderem in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur für die gesamte Gesellschaft erbringen.
Der Kirchenrat beantragte, dass künftig auch nicht anerkannte Religionsgemeinschaften von den Steuergeldern profitieren können. Von den 50 Millionen wollte er jährlich je eine Million Franken zum Beispiel an den Verband Orthodoxer Kirchen oder die Vereinigung der Islamischen Organisationen im Kanton Zürich auszahlen.
Dies, weil auch nicht anerkannte Religionsgemeinschaften «Leistungen von gesamtgesellschaftlichem Nutzen» erbringen. Zum Beispiel bei der muslimischen Seelsorge in Spitälern oder im Kampf gegen Radikalisierung. Die reformierte Kirchenratspräsidentin und ehemalige SP-Kantonsrätin Esther Straub wollte mit der Geste «ein Zeichen für den interreligiösen Zusammenhalt» setzen, wie sie der NZZ sagte.
Wer bekommt Geld, wer nicht?
Von den Synodalen bestritt niemand, dass auch nicht anerkannte Religionsgemeinschaften Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlicher Bedeutungen erbringen. Ebenso wenig wollte man abrücken vom bereits seit Jahren gelebten ökumenischen und interreligiösen Dialog.
Julia Neuenschwander (Evangelisch-kirchliche Fraktion) warnte jedoch davor, diese finanzielle Unterstützung zu tätigen, weil die Rechtsgrundlagen dazu fehlten. Ruth Derrer Balladore (Liberale Fraktion) und Christian Meier (Evangelisch-kirchliche Fraktion) kritisierten ausserdem die mangelnde Klarheit bezüglich der Vergabemodalitäten und der Kriterien, wer denn alles von den Beiträgen profitieren solle.
Diesen Bedenken folgte die grosse Mehrheit der Kirchensynode. Sie wies den Antrag mit deutlichen 98 zu 6 Stimmen zur Überarbeitung an der Kirchenrat zurück, der nun die Details nachreichen muss. Dazu gehört auch ein angekündigtes, aber noch nicht vorliegendes Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Felix Uhlmann, das die rechtlichen Grundlagen klärt.
Dem Gesamtgeschäft und damit auch der finanziellen Unterstützung von nicht anerkannten Religionsgemeinschaften mit jährlich 1 Million Franken stimmte die Kirchensynode hingegen klar mit 74 zu 29 Stimmen zu.
Korrektur, 20. 3. 2024, 08:44 Uhr: Anders als in einer ersten Mitteilung kommuniziert, hat die Kirchensynode das betreffende Geschäft nicht abgelehnt, sondern zur Überarbeitung an den Kirchenrat zurückgewiesen.
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