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AboAusweitung des Wahlrechts
Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen können

Auch Verbeiständete sollen wählen dürfen, findet eine Mehrheit des Kantonsrats.
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Wer «wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft» steht, ist heute vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Dies will der Zürcher Gemeinderat ändern und hat deshalb eine Behördeninitiative beim zuständigen Kantonsparlament eingereicht. Dieses soll die Gesetzesgrundlage schaffen, damit Gemeinden ihr Wahlrecht auf kommunaler Ebene anpassen können.

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