AboAusweitung des WahlrechtsMenschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen können
Personen mit einer umfassenden Beistandschaft sollen wählen und abstimmen können, wenn sie wollen. Der Kantonsrat befürwortet eine Stadtzürcher Initiative – trotz grosser Skepsis von rechts.
Wer «wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft» steht, ist heute vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Dies will der Zürcher Gemeinderat ändern und hat deshalb eine Behördeninitiative beim zuständigen Kantonsparlament eingereicht. Dieses soll die Gesetzesgrundlage schaffen, damit Gemeinden ihr Wahlrecht auf kommunaler Ebene anpassen können.