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Ohne Maske keine Party
Zürcher Clubs setzen auf Masken – doch reicht das?

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Tanzen und Feiern mit Atemschutzmaske. Bis vor kurzem schien das unvorstellbar. Ab morgen Donnerstag
ist es in der Zürcher Clubszene Realität. Die Bar- und Clubkommission Zürich (BCK) gab am Mittwoch an die Veranstalter die Empfehlung heraus, bei Partys mit mehr als 100 Leuten eine Maskenpflicht einzuführen, wenn die Distanzregel nicht eingehalten werden könne.

Sie reagiert damit auf die neusten Anordnungen, welche der Regierungsrat am späten Montagnachmittag erlassen hat. Dass die Zürcher Clubs im Vorfeld nicht einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, stösst ihnen besonders sauer auf. Nicht nur, weil Bars und Clubs von den Massnahmen «in hohem Masse» betroffen seien. Man hätte auch «zielführende Überlegungen» einbringen können.

Regeln gelten auch für private Feiern

Die neuste Regel für Clubs und Bars lautet: Höchstens 100 Personen pro Sektor im Innenraum, höchstens 300 im gesamten Innen- und Aussenbereich. Grundsätzlich sind Veranstaltungen mit über 100 Personen nicht zugelassen, wenn sie nicht ein Schutzkonzept vorgelegt haben oder die Abstandsregel einhalten können oder alle Masken tragen. Das gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage.

Die Clubs sollen nun also nach dem Dafürhalten ihrer Interessenvertreterin, der BCK Zürich, bei grösseren Veranstaltungen auf die Maskenpflicht setzen. «Ohne Maske – keine Party» schreibt der Pressesprecher Alexander Bücheli. Nur so könne man in dieser besonderen Lage gemeinsam tanzen und Emotionen erleben.

Masken stehen den Gästen vor Ort zur Verfügung, sie können aber auch eigene mitbringen. Weigert sich ein Gast, die Maske zu tragen, werde die Polizei hinzugezogen.

Die Regierung sieht das anders

Ob dies der Regierungsrat allerdings so akzeptiert, ist höchst fraglich. Regierungssprecher Andreas Melchior meldete sich am Mittwochabend folgendermassen zu Wort: «Die für die Clubs geltenden Vorgaben der Verordnung können nicht durch eine Maskenpflicht umgangen werden.» Es gelte die Regelung für Gastrobetriebe und nicht für Veranstaltungen, also die eingeschränkte Personenzahl (höchstens 100 beziehungsweise 300).

Alexander Bücheli stellt sich hingegen klar auf den Standpunkt: «Mit der Maskenpflicht erfüllen wir die von der Regierung erlassenen Forderungen für Veranstaltungen mit über 100 Personen.» Allerdings sei es ohnehin fraglich, wie viele Clubs und Bars öffnen werden, wenn sie eine Maskenpflicht durchsetzen müssen. Im Moment sind laut Bücheli ohnehin nur rund 40 Prozent im Regelbetrieb.

Ein weiterer Schlag

Die jüngsten Massnahmen seien ein weiterer Schlag für die Nachtkulturunternehmen, von denen sich viele
in einer desaströsen finanziellen Lage befinden. Sie seien deshalb auf die Mithilfe der Gäste angewiesen.

Dieses Bild wird sich drastisch ändern: Techno-Party im Rohstofflager. (Archiv)

Die Clubbetreiberinnen und -betreiber befürchten nämlich, dass viele Gäste fernbleiben werden, wenn sie eine Gesichtsmaske tragen müssen. Die BCK appelliert daher an den Kanton und die Stadt Zürich, sie zusätzlich finanziell zu unterstützen. Sie weist darauf hin, dass viele Betriebe auch noch auf das versprochene Geld für die Ausfallsentschädigung warten. (Hier erfahren Sie dazu mehr.)