«Unrechtmässige Haftbedingungen»Brian erhält vom Kanton Zürich 1000 Franken
Das Bezirksgericht Zürich hat dem bekannten Gefangenen eine Genugtuung zugesprochen, die jedoch weit unter der Forderung des jungen Mannes bleibt.
Brian hatte wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung im Gefängnis Pfäffikon eine Genugtuung von 40'000 Franken verlangt. Dass die Haftbedingungen «in ihren kumulativen Auswirkungen und vor allem mit Blick auf die Dauer von beinahe drei Wochen objektiv klar unrechtmässig» gewesen seien, hält auch das Bezirksgericht Zürich in einer Mitteilung vom Dienstag fest. Zudem spricht es ihm eine Genugtuung zu. Diese liegt mit 1000 Franken allerdings deutlich unter Brians Forderung.
Gemäss einer Administrativuntersuchung vom Mai 2017 befand sich Brian, der als «Carlos» in die Zürcher Justizgeschichte einging, vom 6. bis 26. Januar 2017 in Pfäffikon in Einzelhaft. Er musste stets Fussfesseln tragen, ausser bei Zellenverlegungen wurde seine Zellentüre nie geöffnet. Zudem hatte er als Kleidung lediglich einen Poncho und während mehrerer Tage keine Matratze.
Forderung zu spät eingereicht
Das Bezirksgericht hatte deswegen schon in einem Urteil vom März 2021 festgehalten, dass es sich um eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gehandelt habe. Allerdings meinte das Gericht damals, dass Brian seine Genugtuungsforderung zu spät gestellt habe.
Das Obergericht hob diesen Entscheid in der Folge allerdings auf: Betreffend Genugtuung wegen unrechtmässiger Haftbedingungen sei nicht die Strafprozessordnung anwendbar, sondern das kantonale Haftungsgesetz. Demnach habe Brian seine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht.
Deshalb befasste sich das Zürcher Bezirksgericht nun ein weiteres Mal mit dem Begehren. Es kam erneut zum Schluss, dass trotz des «absoluten Ausnahmeverhaltens des Klägers» eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention vorliege. Die Schwelle sei aber nur knapp überschritten worden.
Deshalb sprach es Brian eine Genugtuung von 1000 Franken zu. Dessen Schadenersatzforderungen – unter anderem für die Kosten eines privaten Gutachtens – lehnte es ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Zürcher Obergericht angefochten werden.
SDA
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